Berufungsgericht bestÀtigt: Google Books ist in den USA legal
Die meisten der in Google Books eingearbeiteten BĂŒcher sind vergriffen.
Google verstöĂt mit seinem Projekt Google Books nicht gegen US-Copyright. Das 2013 gefĂ€llte Urteil wurde nun vom Berufungsgericht bestĂ€tigt.
Der Dienst Google Books scannt BĂŒcher, erfasst Inhalte mit Texterkennung und stellt das Ergebnis Partnerbibliotheken zur VerfĂŒgung. AuĂerdem sind die Daten fĂŒr jedermann online durchsuchbar und in winzigen Ausschnitten ("snippets") einsehbar. Zustimmung der Autoren oder sonstigen Rechteinhaber hat Google nicht eingeholt. Und das muss es in den USA auch nicht, wie am Freitag ein Bundesberufungsgericht entschieden hat.
(Bild:Â Timothy Vollmer CC BY 2.0 [1] (Ausschnitt))
Bereits im November 2013 hatte ein Bundesbezirksgericht (Southern District of New York) festgestellt, dass Googles Nutzung der Werke dem Fair Use [2] Konzept entspricht. Die Rechteinhaber können es juristisch nicht verhindern und können auch kein Geld verlangen. (TatsĂ€chlich gewĂ€hrt Google den Rechteinhabern aber seit 2005 die Möglichkeit, die Nutzung ihrer BĂŒcher ganz oder teilweise einzuschrĂ€nken, Anmerkung.) Die KlĂ€ger, einige Autoren, Verleger und VerbĂ€nde, erhoben Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz.
Aber damit sind sie am Freitag gescheitert. Die drei Richter des Berufungsgerichts (2nd Circuit) haben das erstinstanzliche Urteil einstimmig bestÀtigt. Wie schon der Bezirksrichter kamen sie zu dem Schluss, dass Googles Handeln "Fair Use [3]" darstellt.
Fair Use
Ziel des US-Copyrights ist es, "den Fortschritt von Wissenschaft und nĂŒtzlicher Kunst zu fördern". Wenn es hilft, dieses Ziel zu erreichen, können fremde Werke unter bestimmten Vorraussetzungen auch genutzt werden, wenn die Rechteinhaber nicht zustimmen. Diese im 18. Jahrhundert im britischen Recht etablierte Lehre ist heute als "Fair Use" bekannt und seit 1976 auch im US-Gesetz Copyright Act verankert.
Das Verfahren, Authors Guild v. Google Inc. [4], lÀuft bereits seit mehr als zehn Jahren. Nach wie vor ist nicht geklÀrt, ob die KlÀger berechtigt sind, im Namen aller betroffenen Rechteinhaber aufzutreten (Sammelklage). Weil sie mit ihrem Ansinnen aber sowieso gescheitert sind, hat sich das Berufungsgericht mit diesem Aspekt nicht nÀher befasst.
- Die Entscheidung des 2nd Circuit in
Authors Guild v. Google, Inc., Docket No. 13-4829-cv
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(ds [6])
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[1] https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
[2] https://www.heise.de/news/Google-Books-nach-acht-Jahren-vor-Gericht-fuer-legal-erklaert-2046814.html
[3] https://www.heise.de/news/Hintergrund-Warum-Google-Books-in-den-USA-legal-ist-2046820.html
[4] https://www.heise.de/news/Google-wegen-massiver-Copyright-Verletzungen-verklagt-131561.html
[5] https://www.heise.de/downloads/18/1/6/0/7/9/6/7/AGvGoogle.pdf
[6] mailto:ds@heise.de
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