Besitzstreit um Facebook [Update]
Paul Ceglia behauptet, 84 Prozent Anteil an dem Social Network zu haben. Das ergebe sich aus einem Arbeitsvertrag zwischen ihm und Mark Zuckerberg ĂŒber die Erstellung einer Website, auf der Facebook basiere.
Der US-Amerikaner Paul Ceglia behauptet, er habe Anspruch auf 84Â Prozent Anteile am Social Network Facebook. Um diesen Anspruch durchzusetzen, ist er Ende vergangenen Monats vor ein Gericht im Allegany County im US-Bundesstaat New York gezogen, berichten nun US-amerikanische Medien. [Update: Dort hat er zu seiner Klage [1] einen Vertrag vom 28. April 2003 zwischen ihm und Facebook-GrĂŒnder Mark Zuckerberg vorgelegt, aus dem ihm fĂŒr die Entwicklung und Gestaltung einer Webseite "50 Prozent Anteile an dem fertigen Produkt" zustehe. FĂŒr die Anteile habe Ceglia 1000 US-Dollar bezahlt.]
AuĂerdem seien Ceglia 1 Prozent Anteil fĂŒr jeden Tag zugestanden worden, an dem sich der Start der Website verzögere. Ceglia hat nach eigenen Angaben die Website "The Face Book" wie vereinbart zum 1. Januar 2004 fertiggestellt. Online ging sie 34 Tage spĂ€ter am 4. Februar 2004. Die Website sei von "Thefacebook.com" in "Facebook.com" und schlieĂlich in dem Unternehmen Facebook Inc. aufgegangen. Das GeschĂ€ft sei also kontinuierlich betrieben worden, Ceglia habe darum Anspruch auf 84 Prozent aller Einnahmen, die seit dem 28. April 2003 damit erzielt wurden.
Das Social Network, das mittlerweile 500 Millionen Nutzer zĂ€hlt und dessen Wert auf 6,5 Milliarden US-Dollar geschĂ€tzt wird, wies den VorstoĂ als "völlig unseriös" zurĂŒck. Das Social Network hat den Antrag gestellt, den Fall an ein US-Bundesgericht zu ĂŒberweisen.
Richter Thomas Brown ordnete bis zur Entscheidung in der Sache vorlĂ€ufig an, dass Facebook bis auf Weiteres keine Kapitalanteile verkaufen darf, wie das Wall Street Journal berichtete. Nach Informationen der Zeitung hat der KlĂ€ger bereits anderweitig mit der Justiz zu tun â Ceglia wird demnach beschuldigt, Kunden seines HolzbrennstoffgeschĂ€fts betrogen zu haben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Mark Zuckerberg hat laut dem Bericht im Oktober und November 2003 einen Facebook-VorgĂ€nger namens Facemash entwickelt. Die Domain thefacebook.com ist seit dem 11. Januar 2004 in Zuckerbergs Besitz. (anw [2])
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[1] http://www.scribd.com/doc/34239119/Ceglia-v-Zuckerberg-complaint
[2] mailto:anw@heise.de
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