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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: beA-Abschlussgutachten - und viele offene Fragen

Volker Weber
beA-Abschlussgutachten veröffentlicht – BRAK will im September wieder anfahren

Die Bundesrechtanwaltskammer beweist Transparenz und veröffentlicht das Sicherheitsgutachten zum beA. Darin finden sich allerdings erhebliche EinwÀnde.

Die BRAK hat heute das Abschlussgutachten veröffentlicht, das die secunet im Auftrag der BRAK ĂŒber das besonderen elektronische Anwaltspostfach angefertigt hat. Sie beruft gleichzeitig eine außerordentliche PrĂ€sidentenkonferenz fĂŒr den 27. Juni 2018 ein. Einziger Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wird die Diskussion und Beschlussfassung ĂŒber die Wiederinbetriebnahme des beA sein.

Das PrÀsidium der BRAK empfiehlt der Hauptversammlung [1] eine gestufte Wiederinbetriebnahme des beA-Systems. Ab dem 4.7.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Erstregistrierung noch nicht registrierter RechtsanwÀltinnen und RechtsanwÀlte wieder möglich sein. Die PostfÀcher sollen dann ab dem 3.9.2018 wieder freigegeben werden und damit soll die passive Nutzungspflicht wieder aufleben.

Das PrĂ€sidium zitiert in einem Begleitschreiben [2] aus dem Gutachten selektiv einige Passagen, die eine Wiederinbetriebnahme befĂŒrworten, so etwa die Passage "GrundsĂ€tzlich ist das beA ein geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr. Das VerschlĂŒsselungskonzept bietet technisch gesehen einen hinreichenden Schutz fĂŒr die Vertraulichkeit der vom beA ĂŒbermittelten Nachrichten."

Es lohnt sich jedoch das gesamte 90-seitige Dokument [3] genauer zu lesen. Darin findet sich etwa die Passage "Das erkennbare Ziel, die Sicherheit der Nachrichten ausschließlich durch Kryptographie zu schĂŒtzen, ist aber nicht in vollem Umfang erreicht worden. An einigen Stellen verlĂ€sst sich das beA in seiner dem Gutachten zugrunde liegenden Realisierung auf organisatorisch-physikalischen Schutz wichtiger Systemkomponenten (HSM-SchlĂŒssel, SAFE BRAK), was bei voller Ausnutzung der kryptographischen Möglichkeiten, die das Konzept und die eingesetzte Technik bieten, nicht notwendig wĂ€re." Daraus leitet das Gutachten eine Angreifbarkeit des Hochsicherheitsmoduls ab: "Allen Schwachstellen ist gemeinsam, dass das HSM keinen oder keinen ausreichenden Schutz vor diesen Angriffen bietet, d.h. Nachrichten bei erfolgreichem Angriff auch außerhalb des HSM entschlĂŒsselt oder dem HSM Leseberechtigungen vorgetĂ€uscht werden können". Das ist ein Knackpunkt in der Diskussion um das beA.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

AnfĂ€llig ist das System fĂŒr InnentĂ€ter, oder fĂŒr AußentĂ€ter, die durch andere Schwachstellen in die Position des InnentĂ€ters gelangen können: "Fast allen konzeptionellen Schwachstellen ist allerdings auch gemeinsam, dass sie nur durch oder mit Hilfe von InnentĂ€tern, darunter auch Personen mit besonderer Vertrauensstellung, durchgefĂŒhrt werden können, die dabei physikalisch-organisatorische Schutzmaßnahmen unterlaufen mĂŒssen. AußentĂ€ter können sich in die Position eines InnentĂ€ters bringen, wenn es ihnen gelingt, durch Ausnutzung von Schwachstellen der Serverkomponenten in diese einzudringen und die Kontrolle ĂŒber sie zu ĂŒbernehmen. Der Penetrationstest findet dann noch 4 betriebsverhindernde, 13 betriebsbehindernde und 19 sonstige Fehler.

Die vom Chaos Computer Club Darmstadt aufgedeckten Schwachstellen haben sich tatsÀchlich nur als Spitze des Eisbergs herausgestellt. Man darf gespannt sein, ob die Anwaltschaft den Empfehlungen des BRAK-PrÀsidiums folgt und einer schnellen Wiederinbetriebnahme zustimmt.
(vowe [11])


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[1] https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-18-2018/
[2] https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/pe-18-anlage2.pdf
[3] https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/pe-18-anlage1.pdf
[4] https://www.heise.de/news/Besonderes-elektronisches-Anwaltspostfach-Zur-Sicherheit-sollen-Rechtsanwaelte-die-beA-Client-3952475.html
[5] https://www.heise.de/news/Besonderes-elektronisches-Anwaltspostfach-Atos-haelt-die-eigene-Loesung-fuer-sicher-3951936.html
[6] https://www.heise.de/news/Besonderes-elektronisches-Anwaltspostfach-Das-Chaos-nimmt-zu-3950581.html
[7] https://www.heise.de/news/Besonderes-elektronisches-Anwaltspostfach-Deutscher-Anwaltverein-fragt-beA-Wie-geht-es-weiter-3948459.html
[8] https://www.heise.de/news/Fataler-Konstruktionsfehler-im-besonderen-elektronischen-Anwaltspostfach-3944406.html
[9] https://www.heise.de/news/34C3-Das-besondere-Anwaltspostfach-beA-als-besondere-Stuemperei-3928474.html
[10] https://www.heise.de/news/beA-Schwere-Panne-beim-besonderen-elektronischen-Anwaltspostfach-3927314.html
[11] mailto:vowe@vowe.net