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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach startet doch nicht

Detlef Borchers
Hammer auf Richterbank

(Bild: dpa, Uli Deck)

Am Donnerstag sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach für die sichere Übermittlung von Schriftstücken zwischen Rechtsanwälten und Gerichten in Betrieb gehen. Dieser Termin hat sich zerschlagen.

Der 29. September 2016 sollte bei den 165.000 deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als Start ins Zeitalter der elektronischen Dokumentenübermittlung in die Geschichtsbücher eingehen. Eigens für diesen Termin hatte der Bundesrat am 23. September die "Rechtsanwaltsverzeichnis- und -Postfachverordnung" (RAVPV) verabschiedet, die eilig am 27. September im Bundesgesetzblatt [1](PDF-Datei) veröffentlicht wurde.

Diese Verordnung legt fest, das Anwälte eine besondere Erklärung abgeben müssen, wenn sie das beA rechtsmäßig "scharf" schalten: "Die Erstanmeldung am Postfach und der Versand nicht berufsbezogener Mitteilungen gelten nicht als Erklärung der Empfangsbereitschaft." Diese Formulierung in § 31 RAVPV war nötig geworden, weil bei der Programmierung des beA keine Funktion eingebaut wurde, mit der Anwälte selbst bestimmen können, ab wann sie das Anwaltspostfach in Betrieb nehmen. Das haben sich einige Anwälte gewünscht und gegen den Systemstart geklagt. Die darauf erfolgte einstweilige Anordnung kann frühestens am 10. Oktober aufgehoben werden, wie der Anwaltsverein [2]mitteilt.

Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Pressemitteilung zum Nichtstart [3] erklärt, ist die Freischaltung einzelner Anwaltspostfächer "aufgrund der Sicherheitsarchitektur" des beA technisch nicht möglich. Das von der Firma Atos entwickelte Mail-System wurde ohne Opt-In/Out-Funktionalität entwickelt. Eine solche von der Bundesrechtsanwaltskammer "Schalterlösung" genannte Funktion hätte nach einem heise online vorliegenden Schreiben der Rechtsanwaltskammer Berlin [4] zusätzlich 490.000 Euro gekostet und die Freischaltung des Systems um mindestens vier Monate verzögert.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ein System, das für den elektronischen Dokumentenaustausch von 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von der Firma Atos entwickelt wurde. Sie sollen mit Hilfe von elektronischen Signaturkarten (bzw. elektronischen Zertifikaten im Falle von Kanzleiangestellten) auf dieses e-Mail-Postfach zugreifen, in dem Anwälte und Gerichte Schriftstücke für Zivilprozesse einstellen können. Die Ausweitung von beA auf Strafverfahren ist seit August durch den Bundestag [5] (PDF-Datei) bereits in Angriff genommen worden. (axk [6])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-3337451

Links in diesem Artikel:
[1] https://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/08/160927-RAVPV-BGBL-2016-I-Nr.-45-2167.pdf
[2] https://digital.anwaltverein.de/de/news/details/eilmeldung-bea-start-ist-weiterhin-ungewiss
[3] http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2016/presseerklaerung-12-2016/
[4] https://www.rak-berlin.de/mitglieder/aktuelles/2016/brak_beA_290916.php
[5] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/094/1809416.pdf
[6] mailto:axk@heise.de