Besonderes elektronisches Anwaltspostfach startet doch nicht
(Bild: dpa, Uli Deck)
Am Donnerstag sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach fĂŒr die sichere Ăbermittlung von SchriftstĂŒcken zwischen RechtsanwĂ€lten und Gerichten in Betrieb gehen. Dieser Termin hat sich zerschlagen.
Der 29. September 2016 sollte bei den 165.000 deutschen RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lten als Start ins Zeitalter der elektronischen DokumentenĂŒbermittlung in die GeschichtsbĂŒcher eingehen. Eigens fĂŒr diesen Termin hatte der Bundesrat am 23. September die "Rechtsanwaltsverzeichnis- und -Postfachverordnung" (RAVPV) verabschiedet, die eilig am 27. September im Bundesgesetzblatt [1](PDF-Datei) veröffentlicht wurde.
Diese Verordnung legt fest, das AnwĂ€lte eine besondere ErklĂ€rung abgeben mĂŒssen, wenn sie das beA rechtsmĂ€Ăig "scharf" schalten: "Die Erstanmeldung am Postfach und der Versand nicht berufsbezogener Mitteilungen gelten nicht als ErklĂ€rung der Empfangsbereitschaft." Diese Formulierung in § 31 RAVPV war nötig geworden, weil bei der Programmierung des beA keine Funktion eingebaut wurde, mit der AnwĂ€lte selbst bestimmen können, ab wann sie das Anwaltspostfach in Betrieb nehmen. Das haben sich einige AnwĂ€lte gewĂŒnscht und gegen den Systemstart geklagt. Die darauf erfolgte einstweilige Anordnung kann frĂŒhestens am 10. Oktober aufgehoben werden, wie der Anwaltsverein [2]mitteilt.
Freischaltung einzelner PostfÀcher nicht möglich
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Pressemitteilung zum Nichtstart [3] erklÀrt, ist die Freischaltung einzelner AnwaltspostfÀcher "aufgrund der Sicherheitsarchitektur" des beA technisch nicht möglich. Das von der Firma Atos entwickelte Mail-System wurde ohne Opt-In/Out-FunktionalitÀt entwickelt. Eine solche von der Bundesrechtsanwaltskammer "Schalterlösung" genannte Funktion hÀtte nach einem heise online vorliegenden Schreiben der Rechtsanwaltskammer Berlin [4] zusÀtzlich 490.000 Euro gekostet und die Freischaltung des Systems um mindestens vier Monate verzögert.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ein System, das fĂŒr den elektronischen Dokumentenaustausch von 165.000 RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lten von der Firma Atos entwickelt wurde. Sie sollen mit Hilfe von elektronischen Signaturkarten (bzw. elektronischen Zertifikaten im Falle von Kanzleiangestellten) auf dieses e-Mail-Postfach zugreifen, in dem AnwĂ€lte und Gerichte SchriftstĂŒcke fĂŒr Zivilprozesse einstellen können. Die Ausweitung von beA auf Strafverfahren ist seit August durch den Bundestag [5] (PDF-Datei) bereits in Angriff genommen worden. (axk [6])
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[1] https://bea-abc.de/wp-content/uploads/2015/08/160927-RAVPV-BGBL-2016-I-Nr.-45-2167.pdf
[2] https://digital.anwaltverein.de/de/news/details/eilmeldung-bea-start-ist-weiterhin-ungewiss
[3] http://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2016/presseerklaerung-12-2016/
[4] https://www.rak-berlin.de/mitglieder/aktuelles/2016/brak_beA_290916.php
[5] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/094/1809416.pdf
[6] mailto:axk@heise.de
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