Betreiber von rechtswidriger Audio-Streamingseite zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht (AG) Bochum hat den Betreiber der Streamingseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 TagessÀtzen verurteilt.
Das Amtsgericht Bochum hatden ehemaligen Betreiber der Streamingseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 TagessÀtzen verurteilt (Az.: 30 Ls 7/14, rechtskrÀftiges Urteil vom 15. April 2014). Das gab die Anwaltskanzlei Rasch [1] in einer aktuellen Mitteilung [2] bekannt. Auf Anfrage von heise online wurden inzwischen auch noch die Anklageschrift [3] und das Urteil [4] im Volltext veröffentlicht.
Danach hatte der Verurteilte auf den beiden Internetseiten fĂŒr jedermann frei zugĂ€nglich alle rund 150 Folgen der Hörspielreihe "Die Drei ???" [5] zum Abruf per Streaming bereitgehalten. Entsprechende Lizenzen der Rechteinhaber hatte er hierfĂŒr nicht eingeholt. Einnahmen generierte der Verurteilte dabei ĂŒber einen Online-Marketing-Dienst, der auf den Plattformen Werbeeinblendungen geschaltet hatte. Auf diese Art hatte sich der Betreiber zunehmend Gewinne und eine fortlaufende Einnahmequelle erwirtschaftet.
Seine IdentitĂ€t hielt der Verurteilte, ein nicht vorbestrafter deutscher StaatsbĂŒrger, zunĂ€chst mit erheblichem Aufwand verborgen. So war die Domain diedreifragezeichen.net auf eine in Kuala Lumpur niedergelassene Firma registriert worden. BezĂŒglich dieser Domain leitete die Kanzlei ein Domain-Schiedsverfahren bei der WIPO [6] ein und erreichte so 2012 die Ăbertragung [7] der Internetadresse. Diese fungiert heute als Weiterleitung auf die offizielle Produktseite [8] von Sony Music Entertainment Germany.
Von diesem Verlust der Domain offenbar unbeeindruckt, veröffentlichte der Verurteilte die vollstĂ€ndige Hörspielreihe kurze Zeit spĂ€ter erneut ĂŒber die Domain ddf.to und schaltete auch dort wieder Werbung. Die Inhalte lagen dabei bei einem in RumĂ€nien ansĂ€ssigen Hostprovider. Dieser wurde laut der Kanzlei zunĂ€chst zur Löschung der Inhalte und zur Nennung des Kunden aufgefordert. Nachdem der Hoster darauf nicht reagiert hatte, wurde er durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) Mitte 2013 als Gehilfe einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadensersatz verurteilt [9]. SchlieĂlich teilte das rumĂ€nische Unternehmen die Kundendaten des Seitenbetreibers mit, gegen den daraufhin Anklage vor dem AG Bochum wegen gewerbsmĂ€Ăiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschĂŒtzter Werke in zwei FĂ€llen erhoben wurde.
Das Amtsgericht verurteilte den Betreiber der beiden Seiten wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschĂŒtzter Werke nach Paragraf 106 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) [10] zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 TagessĂ€tzen [11]. Die Höhe eines Tagessatzes wurde aus datenschutzrechtlichen GrĂŒnden nicht mitgeteilt; 30 TagessĂ€tze entsprechen einem aktuellen Monatseinkommen eines Verurteilten. Allerdings gilt der Verurteilte nach dieser Entscheidung nicht als vorbestraft, da eine Eintragung der Strafe in das FĂŒhrungszeugnis erst dann erfolgt, wenn die Grenze von 90 TagessĂ€tzen ĂŒberschritten wird. Das Urteil ist rechtskrĂ€ftig.
[Update 17.06.2014 08:23]:
Die falschen Angaben ĂŒber die Weiterleitung auf eine offenbar von den Rechtsinhabern geduldete Fanseite [12] wurden korrigiert. Die anfangs angegebene Weiterleitungs-Domain war nicht Gegenstand des Verfahrens. (jk [13])
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[3] http://www.raschlegal.de/uploads/media/20140523_Anklageschrift_vom_14.01.2014.pdf
[4] http://www.raschlegal.de/uploads/media/20140523_AG_Bochum_-_Urteil_vom_15.04.2014_-_30_Ls_7-14.pdf
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Die_drei_%3F%3F%3F
[6] http://de.wikipedia.org/wiki/UDRP
[7] http://www.raschlegal.de/news/wipo-domain-wwwdiedreifragezeichennet-ist-zu-uebertragen/
[8] https://www.dreifragezeichen.de/
[9] http://www.raschlegal.de/news/olg-hamburg-hostprovider-haftet-wegen-zu-spaeter-loeschung-als-gehilfe/
[10] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
[11] http://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe_%28Deutschland%29
[12] http://www.3fragezeichen.net/
[13] mailto:jk@heise.de
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