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Betreutes Twittern: Tesla und SEC einigen sich auf Tweet-Regeln für Elon Musk

Tilman Wittenhorst
Twitter

(Bild: dpa, Matt Rourke)

Elon Musk steht erneut wegen unwahrer Tweets vor Gericht – nun gibt es eine Einigung, wann er sich das Twittern genehmigen lassen muss.

E-Autobauer Tesla, Elon Musk und die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC haben sich auf Regeln für Tweets des Tesla-Mitgründers Musk geeinigt. Dadurch wäre es Musk gestattet, in gewissen Grenzen frei zu twittern, ohne dadurch wegen Verletzung eines früheren Gerichtsurteils zu unwahren Tweets belangt zu werden.

Musk soll demnach künftig Tweets nach eigenem Gutdünken veröffentlichen dürfen, es sei denn, es handelt sich um kommende bedeutende Tesla-Veranstaltungen oder wichtige Finanzdaten des Unternehmens. In diesen Fällen muss Musk seine Äußerung von einem Rechtsanwalt genehmigen lassen, berichtet TechCrunch [1].

Im Einzelnen muss Musk seine Tweets prüfen lassen,

Zusätzlich darf Musk sich auf Twitter nicht ohne Rücksprache äußern, wenn es um rechtliche oder regulatorische Feststellungen oder Entscheidungen zu Tesla geht, die nicht-öffentlich sind. Zu guter Letzt muss er sich eine Genehmigung holen, wenn er über meldepflichtige Änderungen in der Führungsebene des Unternehmens schreiben will.

Elon Musk hatte mit Tweets zu Tesla bereits mehrmals Irritationen ausgelöst und wurde 2018 deswegen von der SEC wegen Kapitalbetrugs verklagt [2]. Zuletzt hat er Produktionszahlen veröffentlicht, ohne sie sich zuvor von Teslas Chefjustiziar genehmigen zu lassen. Daraufhin musste er sich kürzlich wegen Missachtung des Gerichts verantworten [3]. Das Gericht muss der nun gefundenen Vereinbarung noch zustimmen. (tiw [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-4408830

Links in diesem Artikel:
[1] https://techcrunch.com/2019/04/26/elon-musk-sec-agree-to-guidelines-on-twitter-use/?guccounter=1
[2] https://www.heise.de/news/Klage-gegen-Elon-Musk-wegen-Kapitalanlagebetrugs-4177405.html
[3] https://www.heise.de/news/Elon-Musk-wegen-weiteren-unwahren-Tweets-vor-Gericht-4319808.html
[4] mailto:tiw@heise.de