Britisches Parlament prüft Auslieferung des "UFO-Hackers" nicht

Die Tories sind im Unterhaus mit ihrem Vorhaben gescheitert, die aufgrund eines bilateralen Abkommens mit den USA beschlossene Auslieferung des "UFO-Hackers" Gary McKinnon vom Parlament überprüfen zu lassen.

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Im britischen Parlament sind am gestrigen Mittwochabend die Konservativen mit ihrem Vorhaben gescheitert, angesichts der geplanten Auslieferung des "UFO-Hackers" Gary McKinnon an die USA das Auslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten überprüfen zu lassen. Der von den Liberaldemokraten gestützte Antrag wurde im Unterhaus von Abgeordneten der regierenden Labour-Partei mit 290 zu 236 Stimmen abgewiesen. Zehn Labour-Abgeordnete wichen von der Parteilinie ab und stimmten für den Antrag der Opposition; deutlich mehr hatten sich zuvor öffentlich hinter McKinnon gestellt.

Innenminister Alan Johnson wies die Kritik der Opposition zurück, das Abkommen mit den USA sei unausgeglichen und bedrohe die Integrität des britischen Auslieferungsrechts. Johnson erklärte darüber hinaus, die Entscheidungen über eine Auslieferung treffe die Staatsanwaltschaft. Das Innenministerium sei dann rechtlich verpflichtet, die Auslieferung anzuordnen und könne nur in Ausnahmefällen intervenieren, etwa wenn dem auszuliefernden britischen Staatsbürger die Todesstrafe drohe.

Die USA werfen McKinnon vor, 2001 und 2002 in Computersysteme unter anderem der US Navy und der Weltraumbehörde NASA eingedrungen zu sein und fordern seine Auslieferung. Bei einer Verurteilung in den USA droht McKinnon eine Haftstrafe von bis zu 70 Jahren. Der in London lebende 43-Jährige hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt und hofft weiter auf ein Verfahren in Großbritannien. McKinnon, bei dem im vergangenen Jahr das Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde, will in den US-Rechnern nach Beweisen für außerirdische Lebensformen gesucht haben.

Der "UFO-Hacker" hat seine rechtlichen Möglichkeiten gegen die drohende Auslieferung weitgehend ausgeschöpft. Auch das britische Oberhaus und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wollten die Auslieferung bisher nicht verhindern. Vor dem Londoner High Court wollen McKinnons Anwälte nun ihre letzte Chance nutzen. Dort laufen zwei Beschwerden gegen den Auslieferungsbeschluss der Regierung und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, McKinnon nicht in Großbritannien anzuklagen. Mit einer Entscheidung wird bis Ende des Monats gerechnet.

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(vbr)