Brüsseler Bürokratie weiterhin zugeknöpft

Europäische Kommission lockert restriktive Informationspolitik nur geringfügig.

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Von
  • Florian Rötzer

Die Europäische Kommission hat am 26. Januar einen Vorschlag zur Regulierung des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten angenommen. Der Entwurf eines "Parlaments- und Ratsvorschlags bezüglich des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission" enthielt nur einige geringfügige Änderungen gegenüber der heftig kritisierten ursprünglichen Version.

Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass von den europäischen Institutionen herausgegebene Dokumente ohne Erlaubnis weder fotokopiert noch im Internet veröffentlicht werden dürfen. Diese Formulierung in Artikel 8 wurde jetzt eingeschränkt: Nun muss die Erlaubnis nur dann eingeholt werden, wenn die Papiere aus kommerziellen Gründen oder "anderen Arten der ökonomischen Ausbeutung" vervielfältigt werden sollen.

Abgelehnt werden können die Anträge freilich aus zahlreichen Gründen, beispielsweise wenn eine Veröffentlichung eine Gefahr für den Schutz „öffentlicher Interessen" darstellen würde. Dazu gehört vor allem der Schutz der öffentlichen Sicherheit und von militärischen und internationalen Beziehungen zwischen verschiedenen Staaten. (Christiane Schulzki-Haddouti)

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