Bürgerrechtler protestieren gegen Websperren in Pennsylvania

Das Center for Democracy and Technology bezeichnet die in Pennsylvania verordneten Websperren für Seiten mit kinderpornographischen Inhalten als verfassungswidrig.

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Das Center for Democracy and Technology (CDT) bezeichnet ein seit April in Pennsylvania geltendes Gesetz zur Sperrung von Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten als verfassungswidrig. In einem nun veröffentlichten Report stellen die Bürgerrechtler fest, dass die Blockierung bestimmter IP-Nummer durch Internet-Provider gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoße. Außerdem würden durch die Sperrung von IP-Nummern auch unbescholtene Seiten unzugänglich, die sich die Adressen eventuell mit inkriminierten Seiten teilen würden, wie die Bürgerrechtler am Beispiel ihrer eigenen Site zeigen: www.cdt.org nutzt dieselbe IP-Adresse (206.112.85.61) wie beispielsweise www.consumerprivacyguide.org oder www.internetpolicy.net

Aufgrund der besonderen Struktur des Internet beträfen die Sperrungsverfügungen nicht nur Nutzer, die in Pennsylvania wohnen, sondern auch Einwohner anderer US-Bundesstaaten, monieren die Bürgerrechtler in ihrem Bericht weiter. Außerdem würde nichts gegen die Urheber und Veröffentlicher von Kinderpornographie unternommen. In Pennsylvania würden die Internet-Nutzer lediglich vor kinderpornographischen Inhalten abgeschirmt, während weiterhin Kinder zu leiden hätten.

"Kinderpornographie ist verabscheuungswürdig und darf in einer zivilisierten Gesellschaft nicht toleriert werden", stellt Alan Davidson vom CDT klar. Aber durch das Sperrungsgesetz werde Kinderpornografie mit verfassungswidrigen und technisch fragwürdigen Mitteln bekämpft. Benjamin Edelman vom Berkman Center for Internet & Society habe ermittelt, dass über zwei Drittel aller .com-, .net- und .org-Websites ihre IP-Adressen mit 50 oder mehr Seiten teilen. Dadurch würden die Sperrungen weit über ihre Ziele hinausschießen. (anw)