Bürgerrechtler wollen geplante EU-Fluggastdatenaufzeichnung verhindern

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Verfassungsbeschwerde angekündigt, falls die Bundesregierung dem Vorhaben der EU-Kommission zur 13-jährigen Speicherung der Passenger Name Records zustimmt.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, falls die Bundesregierung dem Vorhaben der EU-Kommission zur 13-jährigen Speicherung von Fluggastdaten zustimmt. "Mit der Registrierung Millionen unbescholtener Urlauber und Geschäftsreisender droht der nächste Verfassungsbruch", warnt Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. "Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorratsdatenanhäufung eindeutig verboten – egal für welche Zeitdauer und welche Personen", ergänzt der Jurist.

Die Kommission stellt mit ihrem Vorschlag auf ein dezentrales System zur Vorhaltung von Flugpassagierdaten ab. Fluglinien sollen die begehrten Passenger Name Records (PNR), die unter anderem Namen, Geburts- und Flugdaten, Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern enthalten, spätestens 72 Stunden vor dem Start sowie direkt nach dem Abfertigen einer Maschine an so genannte Passagier-Informationseinheiten in jedem Mitgliedsstaat weiterleiten. Anders als bei der Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten soll das System zur PNR-Auswertung durch einen Rahmenbeschluss durchgedrückt werden. Eine solche Gesetzesgrundlage kann derzeit nur einstimmig von den nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten im EU-Rat verabschiedet werden.

Der Arbeitskreis fordert SPD und Union im Bundestag daher auf, den Entwurf für den Rahmenbeschluss abzulehnen. An ein entsprechendes "Nein" wäre die Bundesregierung dann gebunden. Die Niederlande, Österreich, Schweden und Ungarn hätten sich vorab bereits skeptisch zu dem Vorhaben geäußert, während Berlin den Plan befürwortet habe. Zugleich appellieren die Bürgerrechtler auch an den Bundesrat, seine Zustimmung zu dem nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarenden Vorschlag zu verweigern. Der Innenausschuss der Länderkammer will das Papier aus Brüssel am 31. Januar beraten. Ferner erinnern die Datenschützer daran, dass Rahmenbeschlüsse im Gegensatz zu EU-Richtlinien keinen Vorrang vor nationalem Recht haben und auch von der deutschen Gerichtsbarkeit voll überprüft werden können.

Ein eigenes PNR-System nach US-amerikanischem Vorbild würde dem Arbeitskreis zufolge nur Millionen von Euro verschlingen. Es sei aber nicht nachgewiesen, dass dadurch auch nur eine einzige Straftat verhindert werden könne. Nach Angaben der EU-Kommission könnten die Fluggastdaten zum Abgleich "mit einer Reihe von Merkmalen und Verhaltensmustern zwecks Erstellung eines Risikoprofils" verwendet werden, "um Flugreisende mit hohem Gefährdungspotenzial herauszufiltern". Derartige Verfahren würden in den USA dazu führen, "dass eine Vielzahl unschuldiger Menschen in Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung gerät, ihnen die Einreise verweigert wird, sie verhört oder gar inhaftiert werden".

Laut Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis hat "die Überwachung der Reisebewegungen jedes Einzelnen in einer freien Gesellschaft ebenso wenig Platz" wie die pauschale Kontrolle des Telekommunikationsverhaltens. Gegen die Vorratsdatenspeicherung im Internet- und Telefonbereich haben rund 30.000 Bürger dem federführenden Anwalt des Datenschutzbündnisses Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde erteilt. Diese ist stellvertretend im Namen von Vertretern einzelner Berufsgruppen noch an Silvester in Karlsruhe eingereicht worden. Die Vollmachten der übrigen Beteiligten sollen nach und nach folgen. (Stefan Krempl) / (anw)