Bafin warnt vor betrügerischen Anrufen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt erneut vor betrügerischen Anrufen. Die Bafin rufe generell keine Privatpersonen an.

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(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt erneut vor betrügerischen Anrufen. Dabei betont die Bafin, generell keine Privatpersonen anzurufen. Kürzlich wurden Fälle bekannt, in denen Unbekannte Verbraucherinnen und Verbraucher im Namen der Aufsichtsbehörde angerufen hatten. Von sich aus würde die Bafin keine Einzelpersonen kontaktieren und auch niemanden für solche Zwecke beauftragen. Bei vermeintlich im Namen der Bafin eingehenden Anrufen sei Wachsamkeit geboten.

"In einem Fall gab eine Person an, einem Geschädigten, der sein Geld bei einer vermeintlichen betrügerischen Geldanlage verloren habe, den Verlust zu erstatten", so die Bafin. Im Display des Geschädigten sei die Telefonnummer 030 69 33 469 erschienen. Bei solchen Fällen bittet die Bafin um Ablehnung der Kontaktaufforderungen und darum, diese bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Bei Zweifeln, können man sich an das Verbrauchertelefon der Bafin unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 2 100 500 wenden.

Bereits im Januar und Juni dieses Jahres seien Fälle bekannt geworden, in dem Unbekannte im Auftrag der Aufsichtsbehörde Finanzdaten mit von ihnen angerufenen Personen abgleichen wollten. Die Daten können dann missbräuchlich verwendet werden und Betroffene finanziell schädigen. Mitunter ist anschließend eine vorübergehende Sperrung des Kontos nötig, um weitere Schäden zu verhindern. Für die Kontaktaufnahmen wurden auch die Namen von Bafin-Mitarbeitern ohne deren Wissen eingesetzt. Laut der Aufsichtsbehörde wurden auch gefälschte Zertifikate für vermeintliche Lizenzen oder Genehmigungen verwendet.

In weiteren der Bafin bekannten Fällen drohten die Anrufer (von denen die Faxnummer der BaFin auf dem Telefon-Display angezeigt wurde) den Betroffenen mit einer Kontosperrung oder einem Inkassoverfahren, wenn ein bestimmter Geldbetrag nicht gezahlt werde. Laut Bafin werden auch Rechnungen in ihrem Namen an Privatanleger verschickt – teils auch in Englisch. Häufig würden solche Betrugsversuche allerdings an der schlechten Sprachqualität der Briefe scheitern. Betrüger seien aber nicht immer leicht zu erkennen.

2019 forderten unbekannte Personen dazu auf, ein Testkonto bei einem Kreditinstitut zu eröffnen. Mit den erhaltenen Daten der Personen versuchten die Täter dann ein tatsächliches Konto – wahrscheinlich für kriminelle Zwecke – zu eröffnen.

(mack)