Bundesgerichtshof: Museen dürfen gemeinfreie Bilder wegsperren

Niederlage für Wikimedia: Auch wenn Gemälde keinen Urheberrechtsschutz genießen, dürfen Fotos davon nicht einfach in die Wikipedia hochgeladen werden.

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BGH verhandelt über illegalen Musiktausch im Internet

(Bild: dpa, Uli Deck)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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In einem seit drei Jahren andauernden Streit hat das Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museum gegen einen Wikipedianer und Wikimedia Deutschland vom Bundesgerichtshof nun Recht bekommen: Auch wenn der Urheberrechtsschutz von Gemälden abgelaufen ist, dürfen nicht ohne weiteres Fotos davon online gestellt werden. Denn die Fotos selbst genießen mitunter Schutz nach dem Urheberrecht.

In dem Streit geht es um eine Reihe von Gemälden aus der Sammlung des Mannheimer Museums, die zwischen 1660 und 1900 entstanden waren und deshalb nach dem Urheberrecht als gemeinfrei gelten – darunter ein Portrait des Komponisten Richard Wagner. Der Wikipedia-Autor hatte die Bilder in einem Sammelband entdeckt, eingescannt und auf Wikimedia Commons als gemeinfreie Werke veröffentlicht. Parallel hatte er auch das Fotografierverbot ignoriert und die Bilder in der öffentlichen Ausstellung selbst abgelichtet. Dagegen hatte das Museum geklagt.

In beiden Fällen gibt der Bundesgerichtshof dem Museum recht. So seien die vom Wikipedia-Autor eingescannten Bilder aufwändig vom Hausfotografen des Museums hergestellt worden. "Bei ihrer Anfertigung hat der Fotograf Entscheidungen über eine Reihe von gestalterischen Umständen zu treffen, zu denen Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme zählen", heißt es in der Mitteilung des Bundesgerichtshofs. Dieser Aufwand reicht zwar nicht für den maximalen Schutz des Urheberrechts. Das deutsche Gesetz kennt für solche Fälle den abgestuften "Lichtbildschutz", der das unautorisierte Kopieren für eine Frist von 50 Jahren untersagt. Bei eigenständigen Werken reicht die Schutzfrist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Auch die selbst angefertigten Fotos des Wikipedia-Autors müssen gelöscht werden. "Mit der Anfertigung eigener Fotografien anlässlich eines Museumsbesuchs hat der Beklagte gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot verstoßen", urteilte der Bundesgerichtshof. Mit dem Eintritt in das Museum sei ein Vertrag zwischen Besucher und Museum zustande gekommen, dessen Bestandteil auch das klar kommunizierte Fotoverbot ist. Ein Unterlassungsanspruch sei mit diesem Verstoß zu begründen.

Das Museum hatte seine Klagen unter anderem damit begründet, dass insbesondere das Motiv von Richard Wagner auf geschmacklosen Andenken kommerziell vermarktet worden sei. In seinem Auftrag wurden eine Reihe von Nachnutzern kostenpflichtig abgemahnt, bis das Museum dann auch gegen die Veröffentlichung auf Wikipedia vorging, wo die Motive als "public domain" – also gemeinfreie Werke – gekennzeichnet waren.

Wikipedia und Wikimedia Commons nehmen nur Bilder an, die unter freien Lizenzen für jedermann und jeden Zweck stehen. Es ist also nicht möglich, Bilder alleine zum Gebrauch in der Online-Enzyklopädie freizugeben. Die Bilder, die auf Wikipedia auftauchen, können auch immer auch kommerziell genutzt werden – sei es auf einer geschmacklosen Tasse oder einem kostenfreien Kunst-Katalog.

Wikimedia Deutschland will sich weiter für eine Neuregelung der entsprechenden Vorschriften des Urheberrechts einsetzen. Der Standpunkt des Vereins: Als staatlich-geförderte Institution haben Museen einen klaren öffentlichen Auftrag, der Allgemeinheit möglichst einfachen Zugang aller Menschen zu Kulturgütern zu schaffen. So kooperiert bereits eine Reihe von Museen mit Wikipedia, um ihre Bestände in die Online-Enzyklopädie einzupflegen. (mho)