Bundeskabinett will Call-by-Call im Ortsnetz noch 2002

Vor kurzem noch gab es Durcheinander um Call-by-Call im Ortsnetz -- nun beschloss das Bundeskabinett eine entsprechende Änderungsvorlage zum Telekommunikationsgesetz.

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Von
  • Jürgen Kuri

Vor kurzem noch gab es Durcheinander um die geplante Call-by-Call-Möglichkeit im Ortsnetz -- nun hat sich offensichtlich die Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums durchgesetzt und das Verfahren soll zum Ende des Jahres 2002 eingeführt werden. Das Bundeskabinett fasste am heutigen Mittwoch einen entsprechenden Beschluss, mit dem der vom Bundeswirtschaftsminister Werner Müller vorgelegte Entwurf für die erste Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als Gesetzesvorlage angenommen wurde. Damit sollen Telefonkunden nun ab dem 1. Dezember die Möglichkeit zur "Betreibervorauswahl" (Preselection) oder "Betreiberauswahl" (Call-by-Call) auch im Ortsnetzbereich haben.

Die Europäische Gemeinschaft hatte Deutschland bereits Mitte des Jahres 2001 aufgefordert, Telefonkunden das Call-by-Call-Verfahren auch im Ortsnetz zu ermöglichen. Zuletzt drohte die EG der Regierung sogar mit einem Vertrags-Verletzungsverfahren: Bis spätestens Ende 2002 sollte die Option eingeführt sein. Angeblich hatten zwischenzeitlich Bundeskanzler Schröder und Finanzminister Eichel die für den 1. Dezember 2002 vorgesehene Einführung gestoppt, um die Deutsche Telekom zu schützen. Der Wettbewerb im Ortsnetz sollte demnach erst zum 1. Juli 2003 beginnen. Dies ist nun offensichtlich vom Tisch -- und das auch gegen den anfänglichen Widerstand des Bundesverbands der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO). Der Verband hatte sich noch im Februar bitterlich beklagt, Call-by-Call im Ortsnetz bedeute eine massive Bedrohung für Innovation und Arbeitsplätze in der Branche, da dann auch Telekommunikationsunternehmen ohne nennenswerte eigene Infrastruktur im Ortsnetz Gespräche vermitteln könnten.

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes muss nun noch den normalen parlamentarischen Weg durch Bundestag und Bundesrat gehen, damit sie Gesetzeskraft erlangt und in die Praxis umgesetzt werden kann. Der Bundeswirtschaftsminister erwartet durch die Änderung des TKG jedenfalls mehr Wettbewerb: "Die Verbraucher kennen und nutzen Call-by-Call schon heute bei Fern- und Auslandsverbindungen und profitieren von der größeren Anbietervielfalt und sinkenden Preisen. Ich bin sicher, dass sie entsprechende Angebote auch im Ortsnetz nutzen werden", meinte Müller in einer Erklärung zu dem Kabinettsbeschluss. (jk)