Bundeskartellamt erlaubt Kabel Deutschland Netzebene-4-Zukäufe

Obwohl die Übernahme von 7 Firmen der Orion-Cable-Gruppe zu wettbewerblichen Nachteilen auf dem Einspeise-, dem Endkunden- und dem Signallieferungsmarkt führen wird, überwiegen für die Kartellwächter die Vorteile des Zusammenschlusses.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Bundeskartellamt hat Kabel Deutschland (KDG) die Übernahme von insgesamt sieben kleineren Kabelnetzbetreibern genehmigt, die zusammen rund 1,1 Millionen Wohneinheiten in acht Bundesländern versorgen. Die Unternehmen gehörten bislang zur Orion-Cable-Gruppe (Tele Columbus, EWT) und decken vor allem die so genannte Netzebene 4 ab, also die Verbindung vom Verteilnetz (Netzebene 3) bis zur Hausanschlussdose. Den Kaufpreis hatte Kabel Deutschland im vergangenen September mit 585 Millionen Euro beziffert.

Die Kartellwächter erklärten am heutigen Freitag, die Übernahme führe zwar zu wettbewerblichen Nachteilen auf dem Einspeisemarkt, dem Endkundenmarkt und dem Signallieferungsmarkt, bringe andererseits aber Verbesserungen auf den Märkten für Breitband-Internetanschlüsse (DSL) und für schmalbandige Anschlüsse. Das Kartellamt machte Gebrauch von der sogenannten Abwägungsklausel des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), nach der eine Übernahme genehmigt werden kann, wenn die Vorteile für den Wettbewerb die Nachteile, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben, überwiegen.

Positiv wertete das Kartellamt vor allem, dass KDG nun 800.000 Haushalten erstmals Internet und Telefonie über das Breitbandkabel (Triple Play) anbieten könne. Das Unternehmen habe die fraglichen Netze auf der vorgelagerten Stufe (Netzebene 3) bereits größtenteils ausgebaut und könne entsprechende Angebote nun direkt vermarkten. Ohne den Zusammenschluss, so die Kartellwächter, "wären entsprechende Angebote überhaupt nicht beziehungsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten".

Bei den Verbesserungswirkungen handele es sich um die "Intensivierung von Infrastrukturwettbewerb", der von Vorleistungen der auf den Telekommunikationsmärkten weiterhin marktbeherrschenden Deutschen Telekom weitestgehend unabhängig sein werde, führte das Kartellamt weiter aus. Bislang seien alle aktuellen Wettbewerber in erheblichem Umfang von regulierten Vorleistungen abhängig, "so dass die Deutsche Telekom in jedem Fall an der Wertschöpfung ihrer Wettbewerber in nicht unerheblichem Umfang teilhat". (pmz)