Bundesministerien wollen E-Commerce erleichtern

Wirtschafts- und Justizministerium haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge zu Gesetzesänderungen erarbeiten soll, um die Internet-Wirtschaft zu fördern.

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Von
  • Christian Rabanus

Eine neue Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums der Justiz beschäftigt sich derzeit damit, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Internet-Wirtschaft zu verbessern. Man arbeite daran, eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen einerseits den Vorgaben durch EU-Richtlinien, andererseits auch dem veränderten Marktgeschehen anzupassen, bestätigte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

Ganz oben auf der Agenda stehen Signaturgesetz, Rabattgesetz und die Zugabeverordnung. Ein Vorschlag für die Änderung des Signaturgesetzes zur Anpassung an die EU-Richtlinie solle innerhalb der nächsten Wochen im Kabinett beraten werden, sagte die Sprecherin. Die Novelle des Signaturgesetzes aus dem Jahr 1997 soll die digitale Signatur rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichsetzen. Auch die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung geht auf Vorgaben der EU zurück. Beide Regelwerke wurden zum Schutz kleiner Unternehmen in Kraft gesetzt – das Rabattgesetz von 1933 verbietet Rabatte von mehr als drei Prozent, die Zugabeverordnung von 1934 untersagt es Händlern, "höherwertige" Geschenke an Kunden abzugeben. Sie stellen aber im europäischen Wirtschaftsraum, im dem beim grenzüberschreitenden Handel die Gesetze des Landes gelten, in dem der Händler seinen Sitz hat, eine klare Benachteiligung deutscher Handelunternehmen dar. Gegen den Willen von Gewerkschaften und Handel müssen sie jetzt abgeschafft werden. Wirtschaftsminister Werner Müller kündigte dies bereits im Mai nach der Billigung der E-Commerce-Richtlinie durch den Rat der Europäischen Union an: "Wir brauchen einheitliche Marktbedingungen für den E-Commerce in Europa. Das Rabattgesetz und auch die Zugabeverordnung haben hier keinen Platz."

Das Justizministerium plant schon seit einiger Zeit eine Änderung des Aktienrechts. Zielvorstellung ist eine Regelung, bei der Aktionäre ihre Mitbestimmungsrechte weltweit per Internet ausüben können. Außerdem ist ein Gesetz zur Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr in Vorbereitung. Damit soll im Wesentlichen für eine Gleichstellung der elektronisch signierten E-Mail mit der schriftlichen Textform gesorgt werden.

Gegenüber der Financial Times Deutschland fasste Müller die Gesetzesinitiativen mit den Worten zusammen, dass er einen "zukunftsorientierten Rechtsrahmen" für die Internet-Wirtschaft schaffen wolle. Nach eigener Aussage strebt Müller eine europäische Vorreiterrolle Deutschlands beim Thema Internet an. Einen konkreten Zeitrahmen zur Realisierung der Gesetzesvorhaben gebe es zwar noch nicht, die Gesetzesinitiativen sollten aber noch in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden, betonte Müller. (chr)