Bundesnetzagentur eröffnet Bußgeldverfahren gegen Mobilfunkbetreiber
Die Bundesnetzagentur wirft Mobilfunkbetreibern vor, ihre Versorgungsauflagen nicht vollständig erfüllt zu haben und hat ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
- Andreas Wilkens
- mit Material der dpa
Wegen Schwächen in der Mobilfunkversorgung hat die Bundesnetzagentur erstmals Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone eingeleitet. Sie habe dies "wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen" getan, heißt es in einem Schreiben der Bundesnetzagentur, das der dpa vorliegt. Die Verfahrenseröffnung war im September. Öffentlich war sie bisher nicht bekannt.
Die Netzbetreiber meinen, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel: Dort, wo der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war – etwa weil niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann – gilt die Auflage auch ohne Netz als erfüllt. Allerdings meint die Bundesnetzagentur, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht angebracht sei und mancherorts eben doch Antennen hätten installiert werden können.
Es geht um 500 Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von mindestens 100 MBit/s ermöglicht. Diese weißen Flecken hätten zum Jahreswechsel 2022/2023 verschwunden sein müssen. Die Firmen schafften das aber nicht bei allen. Außerdem haben die Firmen noch in einigen Bundesstraßen-Tunneln kein gutes Netz, obwohl sie das haben müssten – auch das ist Gegenstand der Verfahren.
Bußgelder dürften niedrig sein
Branchenkreisen zufolge ist die Zahl der Verfehlungen sehr gering. Sollten am Ende der Verfahren Bußgelder verhängt werden, dürften diese entsprechend niedrig sein. Die Verfahrenseröffnung wird eher als Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten.
Bereits im Frühjahr eröffnete die Netzagentur ein Bußgeldverfahren gegen den Neueinsteiger 1&1, der gerade sein eigenes Handynetz aufbaut und dieses bald in Betrieb nehmen will. Hierfür hatte 1&1 im Jahr 2019 erstmals Frequenzen ersteigert. Ende 2022 hätte die Firma 1000 5G-Standorte aktiviert haben müssen. Tatsächlich waren es fünf. Gegen etablierte Netzbetreiber hat die Behörde hingegen noch kein Bußgeldverfahren geführt.
Die Versorgungsauflagen waren Teil der Frequenzversteigerung im Jahr 2019. Im Januar dieses Jahres hieß es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die drei großen Anbieter hätten zum November 2022 von den verlangten 500 Basisstationen in bislang nicht versorgten Gebieten 85 in Betrieb genommen.
Auflagen der Frequenzauktion
Die Bundesnetzagentur hatte 2019 in der Zuteilung der 5G-Frequenzen verlangt, dass die Mobilfunknetzbetreiber bis Ende 2022 98 Prozent der Haushalte bundesweit, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 MBit/s pro Antennensektor versorgen. Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1000 5G-Basisstationen und 500 Basisstationen in weißen Flecken bis Ende 2022 zu errichten.
Im Januar dieses Jahres teilte die Agentur mit, die geforderte Versorgung von 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s je Bundesland sei erreicht. Auch die Verkehrswege seien im Sinne der Auflage nahezu vollständig mit 100 Mbit/s versorgt, auch die verlangten 1000 5G-Basisstationen seien überwiegend errichtet.
(anw)