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Bundesnetzagentur gestattet Privatfunk mit 50 Nanowatt

Peter Röbke-Doerr

Was früher auf direktem Weg ins Gefängnis führte, ist seit wenigen Tagen erlaubt.

Was früher auf direktem Weg ins Gefängnis führte, ist seit wenigen Tagen erlaubt: Mit der Verfügung Vfg. 7/2006 (PDF-Datei [1]) wird der Betrieb von UKW-Sendern durch die Bundesnetzagentur bei kleiner Leistung erlaubt. Die ehemalige RegTP gestattet damit die Übertragung von Audiosignalen über extrem kurze Distanzen, um beispielsweise im Auto eine "Luftleitung" vom MP3-Player [2] zum Radio zu ermöglichen.

Bei den vorgeschriebenen 50 nW (ERP) dürften Entfernungen im Meter-Bereich überbrückbar sein – aber schon im Einfamilienhaus oder in der Wohnung von Zimmer zu Zimmer stößt man an physikalische Grenzen. Die gleiche Verfügung gibt bei höheren erlaubten Sendeleistungen die Frequenzbereiche 863 MHz bis 865 MHz und 1795 MHz bis 1800 MHz frei. (roe [3])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-108675

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5005.pdf
[2] http://www.heise.de/glossar/entry/MP3-Player-396703.html
[3] mailto:roe@heise.de