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Bundesnetzagentur will Bitstrom-Zugang ermöglichen

Urs Mansmann

Die T-Com soll dazu verpflichtet werden, den Konkurrenten diskriminierungsfrei ATM-Zugänge zum Endkunden bereitzustellen.

Die Bundesnetzagentur hat eine Anhörung zu einer geplanten Regulierungsverfügung (PDF-Dokument [1]) gestartet, die die T-Com verpflichtet, Konkurrenten über ihren Backbone diskriminierungsfrei den direkten Zugang zum Kunden per ATM [2] zu ermöglichen. Vertragskonditionen und Preise unterlägen dann der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur. Betroffene und interessierte Parteien haben nun einen Monat Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Behörde stellte fest, dass die T-Com in diesem Berich marktbeherrschend ist, was eine zwingende Voraussetzung für das Regulierungsverfahren darstellt. Sollte die Verfügung so ergehen, erhielten die T-Com-Konkurrenten zusätzliche technische Möglichkeiten. Bislang sind diese gezwungen, Hardware in der Vermittlungsstelle zu installieren und Teilnehmeranschlussleitungen anzumieten, um Qualitätskriterien zu sichern, beipielsweise durch Priorisierung bestimmter Dienste. Mit dem ATM-Zugang können diese Anbieter ihr Netz wesentlich zentraler aufbauen. Während es mehrere tausend Ortsvermittlungsstellen gibt, beläuft sich die Zahl der Knoten des ATM-Backbone-Netzes nur auf 51. (uma [3])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-112303

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5269.pdf
[2] http://www.heise.de/glossar/entry/Asynchronous-Transfer-Mode-398817.html
[3] mailto:uma@ct.de