Bundesrat begrüßt geplanten Ausbau der Europol-Befugnisse
Die Länderkammer hält den von Brüssel verfolgten Ansatz einer stärkeren operativen Ausrichtung des europäischen Polizeiamtes für richtig, lehnt die Einführung exekutiver Befugnisse für die Eurocops aber ab.
Der Bundesrat hält den von Brüssel verfolgten Ansatz einer stärkeren operativen Ausrichtung Europols für richtig. Eine entsprechende Stellungnahme (PDF-Datei) zum Vorschlag der EU-Kommission für einen Ratsbeschluss zur Ausweitung des Europäischen Polizeiamtes hat die Länderkammer am Freitag abgegeben. Allerdings gibt es im Bundesrat auch Empfindlichkeiten gegenüber zu großen Einmischungen der Den Haager Behörde in die Polizeiarbeit der Länder. So soll die Bundesregierung bei den weiteren Beratungen der Brüsseler Initiative darauf achten, dass der neue Rechtsrahmen für Europol einen "operativen Mehrwert" mit sich bringt, ohne jedoch dadurch "exekutive Befugnisse" für die Eurocops zu schaffen und aus der Behörde endgültig ein Euro-FBI zu machen.
Die Kommission hat sich Ende Dezember dafür ausgesprochen, den Tätigkeitsbereich von Europol deutlich zu erweitern und die Strafverfolgungsbehörde auf eine "flexiblere Rechtsgrundlage" zu stellen. Statt dem bisherigen, von allen nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten regelmäßig zu bestätigenden Europol-Übereinkommen soll ein einfacher Beschluss des EU-Rates das künftige juristische Fundament der Organisation bilden.
Kritisch merkt der Bundesrat zu dem Vorhaben an, dass die vorgeschlagene Beschreibung der deliktischen Zuständigkeit von Europol in einem abschließenden Straftatenkatalog nicht sachgerecht sei. Vielmehr solle die Behörde für alle Formen der schweren internationalen Kriminalität zuständig sein, sofern nicht nur regionale Bezüge festzustellen sind. Unklar erscheint der Ländervertretung zudem, in welchem Umfang Europol künftig "in die (innerstaatliche) Strafverfolgung einzubinden sein wird". Während einerseits gemäß dem Kommissionspapier Bedienstete des Polizeiamtes die eigentlichen Ermittlungsgruppen nur unterstützen dürften, würden an anderer Stelle die "Koordinierung, Organisation und Durchführung von Ermittlungen und von operativen Maßnahmen" gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten oder im Rahmen von gemeinsamen Strafverfolgungsteams mit als Kernaufgaben Europols bezeichnet.
Bei Aktionen aufgrund des Verdachts der Euro-Fälschung sei sogar vorgesehen, Vertreter des Polizeiamtes als stellvertretende Leiter von Ermittlungsgruppen installieren zu können, wundern sich die Länder. Bisher gebe es nach deutschem Recht keine Möglichkeit, Europol-Bedienstete mit der Vornahme operativer Maßnahmen im Inland zu betrauen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher um die Klarstellung, dass die Sachleitung der Staatsanwaltschaft im Bereich der Strafverfolgung auch bei grenzüberschreitenden Ermittlungen zu gewährleisten ist.
Keine Mehrheit bei den Länderchefs fand eine Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates für einen Hinweis, dass dem Ministerrat die Kompetenz fehle, das Europol-Übereinkommen durch einen Beschluss aufzuheben oder zu beendigen. Mit den Formulierungen der Kommission werde nur ein "Anwendungsvorrang" des geplanten Beschlusses zum Ausdruck gebracht, während die Rechtsgrundlage für die Polizeibehörde damit weiter zum gültigen EU-Recht zähle, hatten die Rechtspolitiker zunächst zu bedenken gegeben. Bürgerrechtler sehen mit den Brüsseler Plänen derweil eine unkontrollierte Ausdehnung der Europol-Befugnisse einhergehen, mit der die Mitbestimmungsrechte nationaler Parlamente ausgehebelt würden. (Stefan Krempl) / (anw)