Bundesrat tadelt Plan zur europÀischen Fluggastdaten-Sammlung
Die LĂ€nderkammer hĂ€lt die Initiative der EU-Kommission zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten fĂŒr unausgereift. Sie fordert umfangreiche Nachbesserungen bei der Sicherung der PrivatsphĂ€re der Reisenden.
Der Bundesrat hĂ€lt die Initiative [1] der EU-Kommission zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten fĂŒr unausgereift. Es bestĂŒnden "erhebliche Bedenken" gegen den Richtlinienentwurf, heiĂt es in einer am heutigen Freitag verabschiedeten Stellungnahme. Fragen bei der nötigen Sicherung eines "HöchstmaĂes an Datenschutz" blieben offen. Die LĂ€nderkammer hĂ€lt daher eine "umfassende verfassungsrechtliche PrĂŒfung des Fluggastdatenkonzepts" fĂŒr erforderlich. Die Notwendigkeit und VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit eines solchen Systems im Hinblick auf den Nutzen der BekĂ€mpfung schwerer grenzĂŒberschreitender KriminalitĂ€t und des Terrorismus sei "sorgfĂ€ltig zu prĂŒfen und nachzuweisen".
Die LĂ€nderchefs folgten bei der Abstimmung ĂŒber die Position weitgehend den Empfehlungen [2] der FachausschĂŒsse. Nicht durchsetzen konnten sich die Innenpolitiker. Ihnen zufolge hĂ€tte der Bundesrat das mit dem Entwurf verfolgte Anliegen, auf EU-Ebene ein einheitliches Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Passenger Name Records (PNR) zu schaffen, begrĂŒĂen sollen. Stattdessen teilen die LĂ€nder nun deutlich zurĂŒckhaltender nur das Anliegen, geeignete MaĂnahmen zur BekĂ€mpfung von Terrorismus und schwerer KriminalitĂ€t fortzuentwickeln. Die Kommission setze mit ihrem Papier aber verschiedene falsche Akzente.
Eine verdachtsunabhĂ€ngige PNR-Speicherung stellt nach Ansicht des Bundesrats einen "besonders schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" und auf Achtung des Privatlebens dar. Fluglinien seien bereits verpflichtet, Passagierdaten wie Namen, Geburtsdatum, NationalitĂ€t, Passnummer, Geschlecht sowie biometrische Daten in Form der Advanced Passenger Information (API) zu ĂŒbermitteln, heiĂt es weiter. Belastbare Aussagen zum konkreten Mehrwert von PNR gegenĂŒber diesem Instrument habe BrĂŒssel nicht gemacht. Normalerweise umfassen PNR insgesamt 19 Datenkategorien, zu denen neben den API etwa E-Mail-Adresse, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern sowie EssenswĂŒnsche gehören.
Zu lang erscheint den LĂ€ndern die vorgesehene Speicherung der Fluggastdaten fĂŒr ĂŒber fĂŒnf Jahre. Dass die Informationen nach einem Monat ohne Elemente aufbewahrt werden sollen, die eine sofortige Identifizierung des Reisenden erlauben, sorge nur fĂŒr eine "scheinbare Anonymisierung". Es bestĂŒnden Bedenken, dass die Voraussetzungen fĂŒr eine "Re-Identifizierung nach 30 Tagen" zu weit gefasst und nicht klar genug seien. FĂŒr PrĂ€ventionszwecke etwa sei die RĂŒckgĂ€ngigmachung der Datenverschleierung etwa nur bei einer durch Tatsachen hinreichend belegten konkreten Gefahr fĂŒr besonders schutzwĂŒrdige RechtsgĂŒter wie Leib, Leben oder Freiheit geboten. Zur Strafverfolgung sei sie auf abschlieĂend zu benennende DeliktbestĂ€nde besonders schwerer KriminalitĂ€t zu beschrĂ€nken. Nicht zuletzt bemĂ€ngelt der Bundesrat zu offene Vorgaben zur Weitergabe von PNR an Drittstaaten und die möglicherweise entstehenden hohen Kosten fĂŒr die Fluggesellschaften. (jk [3])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1210776
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Neuer-Vorstoss-zur-Auswertung-von-Flugpassagierdaten-auf-EU-Ebene-1182425.html
[2] https://www.heise.de/news/Viel-Kritik-im-Bundesrat-an-europaeischer-Fluggastdaten-Auswertung-1206588.html
[3] mailto:jk@heise.de
Copyright © 2011 Heise Medien