Bundesrat verabschiedet Gesetz zum Recycling von Elektronikschrott

Das lang umstrittene Regelwerk mit dem Namen "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" kann jetzt in Kraft treten.

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Von
  • Richard Sietmann

Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung ohne Änderungen das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" passieren lassen, das der Bundestag am 20. Januar verabschiedet hatte. Das auch als "Elektro- und Elektronikgerätegesetz" oder kurz "ElektroG" (Drs. 53/05) bezeichnete Regelwerk fasst die Umsetzung der beiden seit Anfang 2003 gültigen EU-Direktiven WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances) in einem Gesetz zusammen. Damit kann die langjährig umstrittene Regulierung des Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten noch rechtzeitig zu dem von der EU vorgegebenen Stichtag am 13. August 2005 in Kraft treten.

Allein 22 Paragraphen auf 13 Seiten konkretisieren die WEEE und regeln die Rücknahmeverpflichtungen der Hersteller. Deren zentrales Element bildet eine so genannte "Gemeinsame Stelle", eine privatwirtschaftliche Einrichtung mit öffentlichen Ordnungsaufgaben, die überwacht, ob alle Produzenten und Importeure ihrer Entsorgungsverpflichtung nachkommen, und die auch die Abholung der Altgeräte von den kommunalen Sammelstellen sicherstellt. Dazu muss sich jedes Unternehmen, das auf dem deutschen Markt verkaufen will, bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren lassen, eine Insolvenzgarantie sowie einen Entsorgernachweis stellen und regelmäßig die Menge der in den Verkehr gebrachten Geräte melden.

Für die RoHS genügte ein einziger Paragraph mit zwei Absätzen unter der Überschrift "Stoffverbote": Paragraf 5 ElektroG untersagt es, neue Geräte in den Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) sowie mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium "je homogenem Werkstoff" enthalten. Die Stoffverbote treten zum 1. Juli 2006 in Kraft. Darüber, was in Elektronikgeräten als "homogener Werkstoff" die Grundlage der Grenzwertberechnung bilden soll -- jedes einzelne Bauelement oder das geschredderte Material --, streiten sich indes noch die Brüsseler Gelehrten. Das für die Fortschreibung der RoHS nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zuständige Technical Adaptation Committee definiert homogene Werkstoffe derzeit als solche, "die sich nicht weiter mechanisch in einzelne Materialien zerlegen lassen".

Siehe dazu auch:

  • Bewegliches Ziel, Elektronikschrottrecycling wird Herstellerpflicht, c't 4/05, S. 84

(Richard Sietmann) / (jk)