Bundesrat will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschÀrfen
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Facebook & Co. sollen rechtswidrige Inhalte schneller und am besten auch gleich Àhnliche und gleichlautende BeitrÀge löschen, fordert die LÀnderkammer.
Der Entwurf der Bundesregierung und der groĂen Koalition zur "Ănderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) geht dem Bundesrat nicht weit genug. Die LĂ€nderkammer hĂ€lt die geplante Frist von 24 Stunden zwischen der Beschwerde ĂŒber einen rechtswidrigen Beitrag und dessen Löschung fĂŒr zu lang. Der Bundesrat fordert stattdessen eine "unverzĂŒgliche" Reaktionspflicht der sozialen Netzwerke. Die sollen darĂŒber hinaus auch gleich fĂŒr "sinngemÀà inhaltsgleiche" verantwortlich gemacht werden.
"SinngemÀà inhaltsgleich"
Der Bundesrat möchte laut der am Freitag abgegebenen Stellungnahme [1] prĂŒfen lassen, ob die gesetzliche Löschpflicht der Plattformbetreiber ĂŒber den konkret gemeldeten Inhalt hinaus auch auf wortgleiche oder "sinngemÀà inhaltsgleiche rechtswidrige" BeitrĂ€ge ausgedehnt werden kann. Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom Oktober [2]. Die umstrittenen Berichtspflichten der Betreiber [3] sollen auf die AktivitĂ€ten von Social Bots und gefĂ€lschten Profile erweitert werden.
GrundsĂ€tzlich begrĂŒĂt der Bundesrat die Initiative der Bundesregierung [4], "die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet effektiv bekĂ€mpfen und die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege verbessern zu wollen". Sie hĂ€lt es jedoch fĂŒr bedenklich, die in dem Entwurf als eilbedĂŒrftig bezeichnete Umsetzung der EU-Richtlinie fĂŒr audiovisuelle Mediendienste [5] (AVMD) im NetzDG mit davon losgelösten nicht dringlichen Ănderungen zu verbinden. Die LĂ€nder seien auch bereits dabei, weite Teile der AVMD-Richtlinie mit dem Medienstaatsvertrag umzusetzen.
Der Bundesrat weist zugleich auf Ăberschneidungen verschiedener Rechtsgrundlagen fĂŒr neue Regeln fĂŒr Videosharing-Plattformen hin, die etwa auch im Telemediengesetz [6] und im Jugendschutzgesetz [7] mit unterschiedlichen ZustĂ€ndigkeiten und Kompetenzen behandelt wĂŒrden. Die durch unterschiedliche Pflichtenkataloge sowie Aufsichtsbehörden entstehenden Doppelstrukturen und Abgrenzungsschwierigkeiten schafften "vermeidbare Unsicherheiten" fĂŒr Unternehmen und Nutzer. Die Bundesregierung soll daher die unter ihrer Regie stehenden Bestimmungen zentral zusammenfĂŒhren.
Ausnahmen fĂŒr Auslandssitz
Dass Video-Plattformen mit Sitz im Ausland wie YouTube von bestimmten Strafvorschriften des NetzDG auf Basis des "Herkunftslandprinzips" kĂŒnftig teilweise ausgenommen werden sollen, sehen die LĂ€nder mit Sorge. Sie bitten im weiteren Verfahren sicherzustellen, dass die Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken "weiterhin gewĂ€hrleistet wird".
Beim vorgesehenen Gegenvorstellungsverfahren [8] mit dem Ziel, einen Beitrag wiederherzustellen, bringt der Bundesrat eine Klarstellung ins Spiel, dass der Nutzer dafĂŒr nicht zur Kasse gebeten werden dĂŒrfe. Beim Schlichtungsverfahren sollten die Kosten gegebenenfalls im Gesetzestext etwa in Form von HöchstbetrĂ€gen und FreiheitstatbestĂ€nden konkretisiert werden.
Eine umstrittene Initiative von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fĂŒr eine Klarnamen- und Identifizierungspflicht [9] fĂŒr Nutzer sozialer Netzwerke und Spieleplattformen setzte der Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung ab. Der Rechtsausschuss hatte sich zuvor nicht dazu durchringen können, den LĂ€nderchefs eine Linie fĂŒr oder gegen AnonymitĂ€t im Internet ans Herz zu legen. Derzeit ist unklar, ob die Vorlage in einer der nĂ€chsten Sitzungen noch einmal aufgenommen wird. (vbr [10])
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[1] https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-22
[2] https://www.heise.de/news/EuGH-Facebook-kann-zur-Suche-nach-Beleidigungen-gezwungen-werden-4545110.html
[3] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-Mit-dem-NetzDG-organisierte-Strukturen-von-Hetzern-ermitteln-4695172.html
[4] https://www.heise.de/news/CDU-Rechtspolitiker-NetzDG-ist-Garant-von-Meinungsfreiheit-in-diesem-Land-4716102.html
[5] https://www.heise.de/news/EU-Parlament-Netflix-Co-muessen-30-Prozent-europaeische-Werke-zeigen-4180054.html
[6] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-Schaerfere-Jugendschutz-und-Werberegeln-fuer-YouTube-Co-4695886.html
[7] https://www.heise.de/news/Jugendschutz-Plattformen-sollen-Altersverifikation-fuer-Videos-einfuehren-4685911.html
[8] https://www.heise.de/news/Neue-Regeln-fuer-Facebook-Co-Bundesregierung-will-NetzDG-aendern-4694408.html
[9] https://www.heise.de/news/Klarnamenpflicht-Jugendliche-fliegen-aus-Foren-und-Spieleplattformen-4660754.html
[10] mailto:vbr@heise.de
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