Bundesrat will schÀrfer gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen
Die LĂ€nderkammer hat sich dafĂŒr ausgesprochen, dass Werbeanrufe nur noch bei ausdrĂŒcklicher schriftlicher Genehmigung zulĂ€ssig sein sollen. FĂŒr abgeschlossene VertrĂ€ge fordert sie ebenfalls eine schriftliche BestĂ€tigung.
Der Bundesrat will BelĂ€stigungen durch Anrufe zu Marketingzwecken stoppen. Die MinisterprĂ€sidenten der LĂ€nder wollen daher einen Gesetzesentwurf [1] aus Nordrhein-Westfalen in den Bundestag einbringen, wonach Werbeanrufe nur noch bei ausdrĂŒcklicher schriftlicher Genehmigung zulĂ€ssig sein sollen. Bisher reicht eine mĂŒndliche, schwer zu dokumentierende Einwilligung aus. Am Telefon abgeschlossene VertrĂ€ge mĂŒssten von den Kunden innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestĂ€tigt werden. Damit soll erschwert werden, jemandem den Kauf von Waren oder Dienstleistungen unterzuschieben. AuĂerdem soll sich die Beweissituation zugunsten der Verbraucher verbessern.
Die MinisterprĂ€sidenten haben auf Empfehlung von FachausschĂŒssen zusĂ€tzlich einige Ănderungen an dem ursprĂŒnglichen Entwurf beschlossen. So soll etwa auch die unerwĂŒnschte Werbung aus Anrufmaschinen mit Ordnungsstrafe bedroht werden, um noch wirksamer gegen unseriöses Telefonmarketing abzuschrecken. Die Bundesnetzagentur habe ĂŒber 40.000 Beschwerden ĂŒber derartige Aktionen registriert. Die bestehenden Sanktionen reichten folglich nicht aus. Parallel soll die Höchstgrenze fĂŒr BuĂgeld gegen Unternehmen, die sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten, von derzeit 50.000 auf 250.000 Euro angehoben werden.
Werbeanrufe gegen den Willen der Verbraucher sind bereits verboten. Auch können am Telefon geschlossene VertrĂ€ge widerrufen werden. Basis dafĂŒr ist das im August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur BekĂ€mpfung unerlaubter Telefonwerbung [2]. Nach Ansicht der Bundesratsmehrheit habe sich gezeigt, dass die Betroffenen hĂ€ufig unzureichend ĂŒber ihre Rechte aufgeklĂ€rt werden und unseriöse Firmen sich nicht an die Vorgaben halten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte vorab die sogenannte BestĂ€tigungslösung erneut eingefordert [3]. Die vzbv geht davon aus, dass damit "der Telefonterror abnehmen wird", da er sich wirtschaftlich nicht mehr lohne. Die Bundesregierung sah im vorigen Jahr noch keinen Nachbesserungsbedarf [4]. (anw [5])
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[1] http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_8396/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2010/0501-600/0557-10.html
[2] https://www.heise.de/news/Gesetz-soll-Verbraucher-vor-laestigen-Werbeanrufen-schuetzen-219171.html
[3] http://www.vzbv.de/go/presse/1492/index.html
[4] https://www.heise.de/news/Regierung-verteidigt-Gesetz-gegen-Telefonwerbung-1037568.html
[5] mailto:anw@heise.de
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