Bundesrechnungshof bescheinigt Finanzamt-Schnüffelsoftware Totalversagen

Außer der Verursachung von Kosten hatte das Schnüffelprogramm, mit der die Finanzbehörden unversteuerte Veräußerungen im Internet aufspüren wollten, keine Auswirkungen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 149 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter Mühlbauer

Die 2003 eingeführte Software XPIDER, mit der die Finanzbehörden unversteuerte Veräußerungen im Internet aufspüren wollten, hatte laut Bundesrechnungshof keine Auswirkungen außer der Verursachung von Kosten. XPIDER sollte dem Bundesamt für Finanzen Daten zu "steuerlich nicht registrierten unternehmerischen Aktivitäten" liefern, die gesammelt und an die Landesfinanzbehörden weitergegeben werden sollten.

Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass es mit XPIDER "trotz mehrjähriger Datenrecherche" nicht gelang, "wirksam Personen zu identifizieren, die den Finanzbehörden Umsätze und Gewinne aus im Internet angebotenen Waren und Dienstleistungen verschwiegen haben". Zwar übermittelte XPIDER offenbar massenhaft Daten, aber die Quote der Fälle, die eine genauere Überprüfung rechtfertigten, lag nur im Promillebereich. Und bei keiner dieser Überprüfungen kam etwas heraus. Die gesammelten Daten waren laut Bundesrechnungshof "nicht schlüssig" und dadurch "nicht nutzbar".

Als XSPIDER 2003 eingeführt wurde (vgl. Online-Handel und Internetauktionen im Visier der Steuerfahndung, war praktisch alles an der Software "geheim". Nicht nur, wie sie funktioniert, wollte man beim Bundesamt für Finanzen damals nicht verraten, sondern auch, ab wann genau sie eingesetzt wurde.

Siehe dazu auch in Telepolis:

(pem/telepolis) / (fr)