Bundesregierung: Zunehmende Gefahr durch Waffen aus dem 3D-Drucker

Infolge des technischen Fortschritts sorgt sich die Regierung verstärkt über den kriminellen Einsatz von Schusswaffen, die per 3D-Druck gefertigt werden.

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(Bild: FrameStockFootages/Shutterstock.com)

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Der Bundesregierung ist bislang kein Fall bekannt, in dem eine vollständig per 3D-Druck hergestellte Schusswaffe oder wesentliche Teile davon tatsächlich gegen eine Person eingesetzt wurden. Aufgrund des technischen Fortschritts der vergangenen Jahre geht sie aber perspektivisch von einer "zunehmenden Gefahr" aus, dass solche vergleichsweise einfach und günstig im Eigenbau zu produzierenden "Schießeisen" aus Plastik zu kriminellen Zwecken genutzt werden könnten.

Vor allem die Weiterentwicklung der 3D-Drucktechnik sowie der dafür notwendigen Materialien wie Kunststoffe trage dazu bei, dass die Funktionalität und Zuverlässigkeit der in diesem Rapid-Prototyping-Verfahren hergestellten Schusswaffen und -teile verbessert werden, schreibt die Regierung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion des Bundestags. Wie bei anderen selbst gefertigten Feuerwaffen bestehe auch hier "eine Gefahr für den Schützen selbst und für Personen in unmittelbarer Nähe".

Das allgemeine Gefahrenpotenzial sei im Rahmen einschlägiger waffentechnischer Untersuchungen bewertet worden, schreibt das federführende Bundesinnenministerium. Dem Ergebnis zufolge sei es aktuell unwahrscheinlich, dass per 3D-Druck "zuverlässige Schusswaffen hergestellt werden können".

Dem Bundeskriminalamt (BKA) sind laut der Antwort seit 2020 vier Fälle bekannt, in denen Schusswaffen mit 3D-gedruckten wesentlichen Teilen im Zusammenhang mit Durchsuchungsmaßnahmen in Ermittlungsverfahren der Polizeibehörden der Länder aufgefunden wurden. Der im Oktober 2019 erfolgte rechtsextremistische Anschlag in Halle sei bislang der einzige der Bundesregierung zu Ohren gekommene Sachverhalt, in dem "teils im 3D-Druckverfahren hergestellte Schusswaffen bei der Tatbegehung mitgeführt wurden". Diese seien bei der Tat jedoch nicht verwendet worden.

Die Linksfraktion gab in ihrer Anfrage zu bedenken, dass im Sommer 2021 im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen gegen einen Mann aus Rheinland-Pfalz mehrere Waffen, Waffenteile sowie Munition gefunden worden seien, "die zuvor in einem 3D-Drucker hergestellt wurden". Der Verdächtige sei im Januar wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Gewerkschaft der Polizei habe bereits befürchtet, dass die Zahl an funktionsfähigen Revolver und Gewehre mit fortschreitender Technik steigen werde.

Die Regierung erinnert nun daran, dass hierzulande das Anfertigen einsatzfähiger Waffen in einem 3D-Drucker eine spezielle Lizenz voraussetze. Wer eine solche "Waffenherstellungserlaubnis" nicht vorweisen könne, dem drohe bei gewerbsmäßigen Handeln eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine solche Produktion für private Zwecke könne mit Haft von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Damit bestünden nach wie vor "ausreichende rechtliche Regelungen".

Der von der EU-Kommission vorgelegte Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels für den Zeitraum 2020 bis 2025 sehe verschiedene Maßnahmen auch in Bezug auf Gefahren vor, die aus Waffen aus 3D-Druck entstehen könnten, berichtet das Innenressort. Dabei prüfe die Brüsseler Regierungsinstitution auch die Notwendigkeit besonderer Vorschriften für den Besitz von und den Handel mit Bauplänen für den 3D-Druck und ein Verbot des der Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Vorlagen und ihrer Papierversionen durch nicht zugelassene Händler.

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Die Bundespolizei steht dem Ministerium zufolge ferner mit nationalen und internationalen Luftsicherheitsbehörden im fortwährenden Informationsaustausch zu erkannten sowie sich abzeichnenden Bedrohungs- und Gefährdungsszenarien. Dies schließe Waffen aus 3D-Druckern ein. Vorliegende Erkenntnisse würden im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern im Aufgabenfeld Luftsicherheit berücksichtigt. Luftsicherheitsausrüstung könne 3D-Waffen erkennen. Technische Lösungen zum automatischen Aufspüren gefährlicher Gegenständen wie solcher Plastikgewehre im Gepäck würden derzeit ausgelotet.

(bme)