Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Softwarepatente

Die Pläne der EU-Kommission zur Patentierung von Software unter bestimmten Bedingungen könnten zu mehr Rechtssicherheit beitragen, erklärte die Bundesregierung.

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Von
  • Holger Dambeck

Die Bundesregierung begrüßt die Pläne der EU-Kommission zur Patentierung von Software. In einer Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hieß es, die Vereinheitlichung der Patentierungspraxis könne zu mehr Rechtssicherheit bei "computerimplementierten Erfindungen" beitragen. Die EU-Kommission hatte im Februar einen Richtlinienentwurf zu Softwarepatenten vorgelegt. Vorausgegangen waren ein jahrelanger Streit über das Für und Wider und eine von der EU-Kommission initiierte Befragung zu Softwarepatenten.

Mit der Richtlinie will die EU mit der bereits seit Jahren praktizierten Patentierung von Software in den USA und in Japan gleichziehen. EU-Kommissar Frits Bolkestein erklärte im Februar, man wolle Gewissheit für die "Milliarden-Euro-schwere Softwareindustrie" schaffen, "was patentierbar ist und was nicht".

Die CDU/CSU-Fraktion interessierte sich in ihrer Anfrage auch für die Auswirkungen von Softwarepatenten auf kleine und mittlere Softwarehersteller in Deutschland. Sie wollte unter anderem von der Bundesregierung wissen, wie sie die Entwicklung von Open-Source-Software künftig sicherstellen möchte. Die Antwort blieb mehr als vage: Die Bundesregierung verwies auf zwei im Jahr 2001 in Auftrag gegebene Gutachten, die wirtschaftliche Auswirkungen der Softwarepatentierung umfassend ermitteln sollen. Man prüfe derzeit mit Experten und Beteiligten, ob die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen geeignet seien, große Softwareentwickler zu schützen und kleine Softwareunternehmen in ihrer Arbeit nicht zu gefährden. Dieser Abstimmungsprozess sei noch nicht abgeschlossen. (hod)