Bundesregierung regelt Flugbereiche und Registrierung von Drohnen

Im Luftfahrt-Bundesamt entsteht ein Register, das Angaben über Betreiber unbemannter Fluggeräte enthält. Verbotszonen und Ausnahmen werden neu bestimmt.

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(Bild: Shutterstock/Kletr)

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem es das nationale Recht an die EU-Drohnenverordnung anpassen will. Damit soll auch der flächendeckende Einsatz unbemannter Fluggeräte in Deutschland "leichter, schneller und sicherer" werden. Ziel sei es, "Innovation zu fördern, Drohnen in die Praxisanwendung zu bringen und zugleich ein hohes Schutzniveau" für die Menschen und die Natur beizubehalten.

Laut den EU-Vorgaben von 2019 muss sich als Betreiber staatlich registrieren lassen, wer eine über 250 Gramm schwere Drohne in die Luft steigen lassen will, wobei etwa auch eine angebrachte Kamera beim Gewicht dazuzuzählen ist. Dafür soll eine Datenbank beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nun mit Informationen gefüllt werden. Der Entwurf muss noch durch den Bundestag. Der Bundesrat ist zustimmungspflichtig, da Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung den Ländern übertragen werden.

"Damit wird die schnelle Zuordnung dieser Fluggeräte ermöglicht und ein Beitrag zu ihrer sicheren Einbindung in den Luftraum geleistet", betont die Bundesregierung. Sie will so den flächendeckenden Einsatz unbemannter Fluggeräte in Deutschland "leichter, schneller und sicherer" machen.

Hierzulande habe das LBA die generelle Registrierungspflicht aus "technischen und administrativen Gründen" noch bis Ende April ausgesetzt, erläutert der Deutsche Modellflieger-Verband (DMFV). Bis dahin müssten Flugmodelle weiterhin nur mit Namen und Anschrift des Betreibers gekennzeichnet sein. Von Mai an erhielten registrierte Piloten vom LBA auch eine individuelle Registrierungsnummer (e-ID), die in etwa wie ein Pkw-Kennzeichen fungieren solle. Unbemannte Luftfahrzeuge könnten damit auch von Beobachtern oder Ordnungsbehörden einem Betreiber zugeordnet werden. Eine Pflicht, die e-ID von außen sichtbar anzubringen, bestehe nicht. Sie könne also etwa auch im Akkufach oder im Rumpf angebracht werden.

Das LBA werde künftig der zentrale Ansprechpartner für Betreiber vor allem für zulassungspflichtige Drohnen sein, heißt es vom Bundesverkehrsministerium. So würden bürokratische Hürden – insbesondere bei Flügen zwischen den Bundesländern – abgebaut und die Landesluftfahrtbehörden entlastet. Für Mitglieder von Luftsportverbänden gälten Ausnahmen von den EU-Regeln, da hier bereits "eine gute Sicherheitskultur existiert". Sie können sich etwa über ein vereinfachtes Verfahren in die Drohnen-Datenbank eintragen lassen.

Die in der Luftverkehrs-Ordnung enthaltenen Betriebsverbote etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Umwelt und der Privatsphäre will die Regierung in geografische Gebiete überführen, neu bewerten und anpassen. So sollen die An- und Abflugbereiche von Flugplätzen mit neuen Abstandsregeln von 5 statt bisher 1,5 Kilometer noch stärker abgesichert werden. Die Sperrzone seitlich der Start- und Landebahnen, in dem generell weniger Luftverkehr stattfinde, will das Kabinett aber von 1,5 auf einen Kilometer verkleinern.

Erstmals gesetzlich festgeschrieben werden sollen Ausnahmeregeln in bestimmten räumlichen Gebieten für "sichere Drohnenbetriebsarten". So will die Regierung in solchen Korridoren einen regelmäßigen Einsatz unbemannter Flugobjekte ermöglichen. Das betreffe hauptsächlich Drohnen der neuen "speziellen" Betriebskategorie, die etwa lebenswichtige medizinische Güter transportieren. Auch könne so vereinfacht werden, Zubehör oder Pakete auszuliefern.

Landesluftfahrtbehörden sollen Drohnenflüge in Ausnahmefällen "per Allgemeinverfügung" erlauben können. Auch könnten Lufträume speziell für die unbemannte Luftfahrt ausgewiesen werden. Für Drohnen der "zulassungspflichtigen" Betriebskategorie wie Flugtaxis sollten "die gleichen hohen Anforderungen an Technik, Betrieb und Personal wie in der bemannten Luftfahrt" gelten. Für diese Kategorie hatte die Bundesregierung bereits im Mai einen Aktionsplan beschlossen.

(anw)