Bundesregierung wehrt sich weiter gegen Offenlegung von EU-Agrarsubventionen im Internet

Bis zum 30. April müssen alle EU-Mitgliedsstaaten im Internet offenlegen, wer im vergangenen Jahr von Agrarsubventionen aus Brüssel profitiert hat. Doch Deutschland weigert sich unter Berufung auf mögliche Verletzungen des "Grundrechts auf Datenschutz".

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Wenn sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am kommenden Dienstag in Berlin unter anderem mit Vertretern von Bauernverbänden an den "Runden Tisch zur Wettbewerbsfähigkeit in der Lebensmittelkette in Deutschland" setzt, dürfte es hoch hergehen. Denn nur zwei Tage später läuft ein Ultimatum der EU-Kommission aus, dessen Nichteinhaltung zu erheblichen juristischen Konsequenzen für die Bundesrepublik führen kann: Zum Stichtag 30. April sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, im Internet offenzulegen, wer im vergangenen Jahr von direkten Agrarsubventionen aus Brüssel profitiert hat. Doch was in Großbritannien, Dänemark oder Österreich längst gang und gäbe ist, will die Bundesregierung gut einen Monat vor der Europawahl verhindern.

Unter Berufung auf mögliche Verletzungen des "Grundrechts auf Datenschutz" empfiehlt Aigner, die in der Regel von den Ländern zu erstellenden Listen mit Namen und Daten deutscher Empfänger von EU-Agrarsubventionen vorerst nicht zu veröffentlichen – obwohl selbst Deutschlands oberster Datenschützer, Peter Schaar, keine Bedenken gegen die Veröffentlichung von Informationen über Direktzahlungen aus Brüssel an deutsche Landwirte und Unternehmen hat. Das öffentliche Interesse an der Verteilung der milliardenschweren Agrar-Subventionstöpfe gehe in diesem Fall vor, begründet Schaar sein Position. Auch hätten die Empfänger schon bei der Beantragung von Geldern zugestimmt, dass ihre Daten nach geltendem EU-Recht veröffentlicht werden. Mit 55 Milliarden Euro verschlingen Subventionen für die Landwirtschaft fast die Hälfte des gesamten EU-Budgets, deutsche Landwirte und Unternehmen erhalten derzeit rund 5,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Aigner wiederum führt an, dass möglicherweise Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe auf die Regierung zukommen könnten, nachdem Verwaltungsgerichte etwa in Hessen und Schleswig-Holstein zuletzt für klagende Bauern entschieden hatten. "Vor dem Hintergrund, dass die nach EU-Recht vorgeschriebene Datenveröffentlichung von mehreren deutschen Gerichten in Eilverfahren als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf Datenschutz angesehen wird, halte ich es für sinnvoll, zunächst auf die Länder und auf die Europäische Kommission zuzugehen, um mit ihnen die neue Situation zu erörtern. Aus Gründen des Verfassungsrangs, den der Datenschutz in Deutschland über alle Bundesländer hinweg genießt, werde ich mich für ein bundeseinheitliches Vorgehen einsetzen", erklärt die Ministerin auf ihrer Behörden-Webseite.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied am Freitag jedoch, dass "der Empfängername, der Wohnort und die Höhe der Agrarsubvention aus Mitteln der EU" auch in Deutschland "vorläufig weiter im Internet veröffentlicht" werden dürfen. In dem "unanfechtbaren Beschluss" des OVG Münster geht es um den Fall eines Landwirts aus Minden, der beantragt hatte, die Veröffentlichung seiner Daten auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vorläufig zu untersagen. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Minden allerdings ab. Bei rechtlich offener Ausgangslage könne die "umfassende Interessenabwägung" nicht dazu führen, die Veröffentlichung der Daten vorläufig zu stoppen, begründet das OVG seine Entscheidung, da diese für den Landwirt nur eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Datenschutz darstelle. "Die Höhe der Agrarsubvention lasse auch in Verbindung mit der Art der Beihilfe keinen Rückschluss auf die insgesamt gegebene Einkommenssituation des Empfängers zu", verdeutlicht das OVG.

Bei EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel stößt die Weigerung Deutschlands, Daten zu Agrarsubventionen zu veröffentlichen, unterdessen auf wenig Verständnis. "Es geht um Steuerzahlergeld. Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Menschen wissen, wofür es ausgegeben wird", stellt Fischer Boel klar. Sollte die Veröffentlichung wirklich ausgesetzt werden, werde die EU-Kommission darauf reagieren. So könnte etwa ein Verfahren gegen Deutschland wegen Rechtsverletzung eingeleitet werden. Interessant ist es schon, wer wie viel Geld und für welche Zwecke aus den EU-Agrartöpfen bekommt. So stellten etwa die Österreicher bereits im vergangenen Jahr fest, dass sich unter den größten Empfängern von EU-Agrarsubventionen zumeist gar keine landwirtschaftlichen Betriebe befinden, für die die Hilfen eigentlich gedacht sind.

Vielmehr kassierte laut der österreichischen Transparenzdatenbank die landesweit meisten Subventionen im Zeitraum Oktober 2006 bis Oktober 2007 mit fast 6,8 Millionen Euro der Fruchtsaft-Hersteller – und Red-Bull-Abfüller – Rauch. Der erste "echte" Agrarbetrieb taucht erst auf Platz 13 auf. Begründet werden die Zahlungen an Rauch im Übrigen mit Exporterstattungen, die für die Ausfuhr von "Milch, Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel), Eier, Getreide, Zucker (einschließlich deren Erzeugnisse)" gewährt würden. Von solchen Exporterstattungen aus EU-Agrartöpfen profitieren aber auch Firmen, die nun gar nichts mit der Produktion zu tun haben. So erhält etwa die Lufthansa-Catering-Tochter Sky Chefs laut Greenpeace immer dann Geld, wenn für Flüge verarbeitete Agrarprodukte wie Hühnchen oder Kaffeesahne die Außengrenzen der EU verlassen ... (pmz)