Bundesregierung weist Datenschutzbedenken bei WM-Akkreditierungen zurück

Die Sicherheitsprüfungen von über 250.000 Journalisten, freiwilligen Helfern und Polizeibeamten, die Datenschützer als Durchleuchtungsaktion ohne rechtliche Grundlage kritisiert haben, sind laut Bundesregierung legitim.

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Die umstrittenen Sicherheitsprüfungen von über 250.000 Journalisten, freiwilligen Helfern und Polizeibeamten im Rahmen der Akkreditierung für die Fußball-WM 2006 sind nach Ansicht der Bundesregierung legitim. Dies geht aus einer Antwort aus den Reihen des Kabinetts auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion hervor. In dem heise online vorliegenden Schreiben erklärt die Bundesregierung, dass die Betroffenen eine "informierte Einwilligungserklärung" für den Zuverlässigkeitscheck abgegeben hätten. Diese reiche in Verbindung mit der Einsicht in die Datenschutzinformation der FIFA als rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens gemäß Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften aus.

Datenschützer wie Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums in Schleswig-Holstein, hatten zuvor angesichts des breit ausgelegten "Durchleuchtungsteppichs" vor unzulässigen Eingriffen in die Grundrechte der zu untersuchenden Personengruppen gewarnt. Sie bezweifeln die Freiwilligkeit der Einwilligungserklärung für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, die durch Landeskriminalämter und Verfassungsschutzbehörden unter Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) erfolgt. Bei dem Verfahren bemängelten die Datenschützer etwa auch, dass die Einverständnisbekundungen online vom Organisationskomitee (OK) der FIFA ohne elektronische Authentifizierung erfasst und in anderer Datenform an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden. Das gesamte Verfahren schwebe letztlich in einem rechtlich nicht abgesicherten Raum.

Die Bundesregierung will sich dieser Ansicht nicht anschließen und hält die Aktion "unter Abwägung der von potenziellen Innentätern ausgehenden Gefahren" trotz der hohen Zahl der Betroffenen auch für verhältnismäßig. Inhabern einer Akkreditierung würde schließlich ein erleichterter Zugang zu unterschiedlichen Stadionsbereichen gewährt und sie könnten sich in den jeweilig freigegebenen Sicherheitszonen ohne weitere Kontrollen bewegen. Auch auf Grund der besonderen Bedeutung des Sport-Großereignisses sei die Überprüfung erforderlich.

Zu den näheren Kriterien des Zustandekommens eines "Gesamtvotums" zu einem Antragsteller beim BKA mag sich die Bundesregierung genauso wenig auslassen wie zu "Einzelfallbegründungen" der beteiligten Sicherheitsbehörden. Sie führt dabei auch "datenschutzrechtliche Gründe" gegenüber dem OK ins Feld. Die Regierung betont nur, dass für eine etwaige Ablehnung nicht allein das Votum des BKA verantwortlich sein könnte, sondern auch "sonstige fachliche und sachliche Aspekte" von der FIFA berücksichtigt würden. Die Gefahr, dass Betroffenen durch einen Ausschluss von der Akkreditierung über den verweigerten Zugang zu den Sportstätten hinaus weitere berufliche und wirtschaftliche Nachteile entstehen könnten, sieht man im Kabinett nicht. Bei der Frage nach der möglichen Haftung für ein Fehlurteil des Bundeskriminalamts wird allein auf die Gültigkeit der "allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften" verwiesen.

Zu Technik und Datenschutz bei der Fußball-WM 2006 siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)