Bundesregierung will schnellere Lösung von Patentstreitigkeiten

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur "Vereinfachung und Modernisierung" des Patentrechts beschlossen. Dem Europäischen Patentamt steht derweil die nächste Demonstration von Gewerkschaftsseite ins Haus.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 21 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zur "Vereinfachung und Modernisierung" des Patentrechts beschlossen. Mit dem Vorstoß sollen hauptsächlich Patent- und Markenstreitigkeiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof vereinfacht werden. Im Zentrum stehen Verbesserungen bei Nichtigkeitsverfahren, in denen es um die Prüfung der Erteilung gewerblicher Schutzrechte geht. Darüber hinaus sollen übersichtlichere Regeln für Erfindungen aufgestellt werden, die von Angestellten während ihrer Arbeitszeit gemacht werden und angeblich etwa 80 Prozent aller geschützten Innovationen ausmachen.

Bei der Anfechtung von Patentansprüchen muss das Bundespatentgericht künftig laut dem Vorhaben als erste Instanz die Parteien ausdrücklich auf Fragen verweisen, die für die erwartete Entscheidung erheblich sind und noch nicht in den Eingaben an die Behörde ausreichend erörtert wurden. Auf dieser Basis sollen die weiteren Vorträge vor Gericht besser auf das Wesentliche fokussiert werden können. Zudem wird eine Frist angestrebt, innerhalb der Gegner noch neue Aspekte einreichen können. Dies geschah bislang häufig erst in der mündlichen Verhandlung, was die Verfahren verlängerte.

Auch dem Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) will die Regierung Dampf machen. Angestrebt ist eine Halbierung der derzeitigen durchschnittlichen Verfahrensdauer von mehr als vier Jahren. So soll es nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein, einen Sachverständigen zu bestellen. Zudem sieht die Reform vor, dass nicht mehr der gesamte Stoff der ersten Instanz erneut verhandelt werden muss. Vielmehr soll sich die zweite Instanz wie ihn der Zivilprozessordnung darauf beschränken, die umstrittene vorherige Entscheidung auf Fehler zu überprüfen. Das federführende Bundesjustizministerium hofft, dass Patentinhaber, Konkurrenten und die Öffentlichkeit so schneller Klarheit erhalten, ob die beanspruchte Erfindung wirklich schützenswert ist.

Bei Erfindungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mussten Arbeitgeber und angestellter Erfinder bislang mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen, um die Zuordnung des Rechts an einem immateriellen Gut sicherzustellen und dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zu verschaffen. Diese oft fehlerbehafteten Formalien sollen durch die pauschale Annahme ersetzt werden, dass Erfindungen von Arbeitnehmern automatisch vier Monate nach ihrer Meldung auf den Arbeitgeber übergehen, wenn dieser nicht vorher auf seine Ansprüche verzichtet. In der Sache bleibe es so aber bei dem "bewährten Interessenausgleich", beteuert die federführende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD): Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers, der Arbeitnehmer erhält im Gegenzug einen Vergütungsanspruch.

Im Europäischen Patentamt (EPA) wächst die Unzufriedenheit der Mitarbeiter mit der Führungsspitze derweil weiter. Für Mitte der Woche hat die internationale Gewerkschaft (SUEPO) der Münchner Behörde einmal mehr zu einer Demonstration aufgerufen. Sie droht zudem mit einem erneuten Streik. Die Arbeitnehmervertretung kritisiert, dass der Verwaltungsrat des EPA eher im Interesse der von ihm vertretenen nationalen Mitgliedsstaaten wirke als zugunsten einer erfolgreichen europäischen Patentpolitik.

Aktueller Anlass des Protestes sind die Ruhegehälter der EPA-Angestellten. Erst im vergangenen Jahr hatte der Verwaltungsrat hier einen Beschluss durchgesetzt, der nach Angaben der SUEPO zu einer finanziellen Mehrbelastung der Einrichtung in Höhe von 720 Millionen Euro führt. Um diese hohe Summe sollen die Haushalte der 34 Vertragsstaaten zugleich entlastet werden. Hauptnutznießer seien Deutschland und die Niederlande mit jeweils 220 Millionen Euro Ersparnis. Kommende Woche stehe eine weitere Änderung der Pensionsregel an, welche die künftigen EPA-Mitarbeiter sozial ungerecht behandeln würde.

Der Kampf der Arbeitnehmer in der Münchner Institution zieht sich bereits mehrere Jahre hin. 2006 protestierten die Patentprüfer mit insgesamt 10.000 Streiktagen immer wieder für den Erhalt der Qualität des europäischen Bündelpatents und gegen zu enge Zeitvorgaben bei der Begutachtung von Schutzansprüchen. Seit 2007 macht die SUEPO immer wieder auf die Ämterverquickung im EPA-Verwaltungsrat aufmerksam. Erst im September hatte sie im Rahmen einer Demo in Brüssel mit mehreren hundert Teilnehmern die komplette Neustrukturierung des Gremiums gefordert. (Stefan Krempl) / (vbr)