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Bundesverfassungsgericht stÀrkt erneut Pressefreiheit und Informantenschutz

Stefan Krempl
SitzungssallgebÀude und Bibliothek

SitzungssallgebÀude (l.) und Bibliothek

(Bild: Bundesverfassungsgericht, Stephan Baumann)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass RedaktionsrĂ€ume oder Wohnungen von Journalisten nicht durchsucht werden dĂŒrfen, um vorrangig den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklĂ€ren.

Die Durchsuchung von RedaktionsrĂ€umen [1] der Berliner Morgenpost sowie der Privatwohnung eines Reporters der Zeitung im November 2012 war nicht vom Grundgesetz gedeckt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht Mitte Juli in mehreren BeschlĂŒssen entschieden, die es am Freitag veröffentlicht hat (Az. 1 BvR 1089/13 und 1 BvR 1090/13 [2] sowie 1 BvR 2480/13 [3]). RĂ€umlichkeiten von Pressevertretern dĂŒrfen demnach nicht inspiziert werden, wenn es Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem darum geht, den Verdacht von Straftaten von Informanten aufzuklĂ€ren.

FĂŒr solche Durchsuchungen sind laut Gericht "zureichende tatsĂ€chliche Anhaltspunkte fĂŒr eine Straftat der konkret betroffenen Presseangehörigen" erforderlich, die den Beschlagnahmeschutz nach Paragraph 97 Strafprozessordnung [4] entfallen ließen.

Die Presse könne auf private Mitteilungen nicht verzichten, begrĂŒnden die Richter ihre Entscheidung. Hinweise erhalte sie aber nur, wenn sich der Informant grundsĂ€tzlich darauf verlassen könne, dass das Redaktionsgeheimnis gewahrt werde. Wenn aber PresserĂ€ume durchsucht wĂŒrden, werde nicht nur die redaktionelle Arbeit gestört, sondern möglicherweise durch einschĂŒchternde Wirkung auch die Pressefreiheit beeintrĂ€chtigt.

Ein Journalist der Berliner Morgenpost und der Axel-Springer-Verlag als KlÀger setzten sich so gegen die Staatsanwaltschaft Berlin durch. Diese hatte 2012 gegen einen Polizisten des Landeskriminalamts (LKA) ermittelt. Der Kripo-Beamte stand unter Verdacht, Informationen zu einer geplanten Razzia gegen die Rockergruppe Hells Angels an Journalisten eines Online-Portals weitergegeben zu haben.

Die Nachrichtenwebsite gehörte nicht zum Axel-Springer-Verlag. Trotzdem ordnete die Staatsanwaltschaft die nun fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rten Durchsuchungen an. Ursache war, dass der VerdĂ€chtige dem Reporter bei Recherchen in Amsterdam zum Verschwinden von zwei Kindern in den 1990ern gegen ein ungewöhnlich hohes Honorar von ĂŒber 3149 Euro geholfen und sich dafĂŒr bei seinem Arbeitgeber krank gemeldet hatte. Die Rechnung an die Chefredaktion der Morgenpost endete mit dem Satz: "Wegen der KonspirativitĂ€t in dieser Sache bitte ich um Barauszahlung."

Den Strafverfolgungsbehörden ging es in dem Fall "zumindest vorwiegend" darum, "belastende Tatsachen gegen einen Informanten aus Polizeikreisen" zu finden, konstatieren die Richter. Bezogen auf dessen Kontakt zu den BeschwerdefĂŒhrern handele es sich jedoch um "bloße Mutmaßungen". Der Tatbestand der Bestechung verlange hingegen, dass eine hinreichend konkrete Diensthandlung vorgenommen worden sei.

Carsten Erdmann, Chefredakteur der inzwischen zur Funke-Mediengruppe gehörenden "Berliner Morgenpost" begrĂŒĂŸte die Entscheidung als "großartiges Grundsatzurteil fĂŒr alle Journalisten" [5]. Das lange Verfahren habe sich gelohnt. Eine AnwĂ€ltin der Zeitung sprach von einem "wichtigen Sieg fĂŒr die Pressefreiheit".

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2007 die Durchsuchung der RedaktionsrĂ€ume des Magazins Cicero und die dortige Beschlagnahme von Beweismitteln [6] fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt und den Informantenschutz gestĂ€rkt. 2012 beschloss der Gesetzgeber auf Initiative der Bundesregierung [7], dass Beihilfehandlungen zum Geheimnisverrat nach Paragraph 353b Strafgesetzbuch [8] (StGB) nicht mehr als rechtswidrig anzusehen sind. Strafbar bleibt es dagegen etwa, zum Geheimnisverrat anzustiften oder insbesondere Honorare fĂŒr dienstlich erlangte Informationen zu zahlen.

Mit dem Gesetzentwurf fĂŒr eine neue Vorratsdatenspeicherung [9] will das Bundeskabinett seinen Kurs nun aber Ă€ndern. Es plant damit einen Paragraphen gegen "Datenhehlerei", der nach Ansicht von Experten [10] und PresseverbĂ€nden [11] Journalisten und Whistleblower bedroht, wenn diese etwa DatenschutzverstĂ¶ĂŸe aufdecken. (anw [12])


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https://www.heise.de/-2793218

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Durchsuchung-bei-Journalisten-Verband-sieht-Pressefreiheit-bedroht-1760858.html
[2] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150713_1bvr108913.html
[3] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150713_1bvr248013.html
[4] http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__97.html
[5] http://www.morgenpost.de/berlin/article205611377/Durchsuchung-bei-der-Berliner-Morgenpost-verfassungswidrig.html
[6] https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-staerkt-Pressefreiheit-und-Informantenschutz-150848.html
[7] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-will-Pressefreiheit-staerken-1066273.html
[8] http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353b.html
[9] https://www.heise.de/news/Justizminister-Vorratsdatenspeicherung-haelt-Urteilen-der-Gerichte-stand-2668868.html
[10] https://www.heise.de/news/Bundesdatenschutzbeauftragte-Vosshoff-schiesst-scharf-gegen-neue-Vorratsdatenspeicherung-2686490.html
[11] https://www.heise.de/news/Anwaelte-und-Journalisten-laufen-Sturm-gegen-neue-Vorratsdatenspeicherung-2660478.html
[12] mailto:anw@heise.de