Bundesverwaltungsgericht: LNG-Pipeline vor Lubmin darf weiter gebaut werden

Die Deutsche Umwelthilfe ist im Eilverfahren damit gescheitert, den Pipeline-Bau vor Lubmin zu stoppen.

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LNG-Tanker vor Rügen.

(Bild: DUH)

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Die Bauarbeiten an der Anbindungspipeline für den Rügener LNG-Terminal dürfen weitergehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, indem es einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe ablehnte, ihrer Klage gegen den Bau eine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Die Klage sei voraussichtlich aussichtslos, meint das Gericht.

Die ersten aneinandergeschweißten Rohrsegmente der Pipeline sind am Montag in den Greifswalder Bodden gelassen worden. Neben der Umwelthilfe (DUH) wollen auch die Gemeinde Binz und der Nabu einen Baustopp der sogenannten Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) erwirken.

Konkret ging es aktuell um den OAL-Seeabschnitt Lubmin bis KP 26, den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran und Lubmin. Damit sollen zwei im Hafen von Mukran geplante schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Die Umwelthilfe klagt gegen den dafür zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund vom 21. August 2023.

Das Bergamt gehe zu Recht davon aus, dass die Gasversorgungskrise auf im kommenden Winterhalbjahr anhalten werde. "Nach aktueller Einschätzung der Bundesnetzagentur begründet die notwendige Stabilisierung der Versorgungssicherheit den zusätzlichen Bedarf an LNG-Einspeisemöglichkeiten", schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Diese Einschätzung habe ein von der Umwelthilfe vorgelegtes Gutachten nicht erschüttern können, deshalb sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.

Zudem musste das Bergamt nach einer Planänderung nicht erneut die Öffentlichkeit beteiligen, weil diese nicht das Gesamtkonzept der Planung berührt hätten. Die Umwelthilfe habe auch nicht Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorhabens mit entsprechenden Vorschriften zur Anlagensicherheit sowie zum Natur- und Artenschutzrecht begründen können. Der Planfeststellungsbeschluss habe auch die Belange des Klimaschutzes hinreichend gewürdigt.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, das Bundesverwaltungsgericht habe im Eilverfahren nur nach summarischer Prüfung entschieden. Nun verlangt die DUH Einblick in Unterlagen des Projekts Nord Stream 2, da sich die zuständige Behörde auf Gutachten darin stütze. Die Unterlagen würden aber geheim gehalten.

Die Umweltschutzorganisation meint, nach Expertenberechnungen seien die geplanten Terminals auf Rügen für die Energiesicherheit Deutschlands überhaupt nicht notwendig. Auch die Bundesnetzagentur gehe in ihren monatlichen Berichten davon aus, dass die deutsche Gasversorgung für den kommenden Winter gesichert sei. Mit den nun bereits begonnenen Bauarbeiten würden aber Fakten geschaffen, "die einzigartige und extrem sensible Natur vor Rügen und im geschützten Greifswalder Bodden zerstört, geschützte Tierarten massiv gefährdet".

(anw)