Bundesverwaltungsgericht verhandelt gegen Bundesnachrichtendienst
6. Senat des Bundesverwaltungsgericht (Archivbild 2014)
Gegen die massenhafte Ăberwachung durch den Auslandsgeheimdienst sind erneut Klagen im Bundesverwaltungsgericht anhĂ€ngig. Der zustĂ€ndige 6. Senat will am heutigen Mittwoch zunĂ€chst mit einem Zwischenurteil klĂ€ren, ob diese ĂŒberhaupt zulĂ€ssig sind.
Das Bundesverwaltungsgericht [1] in Leipzig verhandelt am Mittwoch ab 11 Uhr ĂŒber zwei Klagen, die sich gegen die Ăberwachung des E-Mail-Verkehrs sowie die Erfassung von Verbindungsdaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND [2]) richten. KlĂ€ger im ersten Verfahren ist der Berliner Rechtsanwalt Professor Niko HĂ€rting [3]. In einem zweiten, gleichgelagerten Verfahren vertritt er die Organisation Reporter ohne Grenzen [4].
Klage zulÀssig?
Beide Klagen richten sich gegen die nach Auffassung der KlĂ€ger illegale Ăberwachung durch den Bundesnachrichtendienst, fĂŒr dessen gerichtliche Kontrolle das Bundesverwaltungsgericht in erster und zugleich letzter Instanz zustĂ€ndig ist. Am heutigen Verhandlungstag will das Gericht zunĂ€chst klĂ€ren, ob die Klagen ĂŒberhaupt zulĂ€ssig sind. Denn wer sich gegen eine MaĂnahme der Staatsgewalt vor Gericht wehren will, muss darlegen, dass er ĂŒberhaupt davon betroffen ist.
Im Falle geheimer Ăberwachung ist das fĂŒr Betroffene recht problematisch, da sie ja nicht belegen können, tatsĂ€chlich Opfer geheimdienstlicher Spionage zu sein. Aus diesem Grund war eine frĂŒhere Klage HĂ€rtings im FrĂŒhjahr 2014 bereits gescheitert [5]. Der KlĂ€ger konnte nach Auffassung der Richter nicht hinreichend beweisen, tatsĂ€chlich vom BND ĂŒberwacht worden zu sein. Einen Beweisantrag zur Vorlage der Liste mit den verwendeten Suchbegriffen lehnte der Senat ab, weil damit auch nicht belegt werden könne, dass E-Mails des KlĂ€gers tatsĂ€chlich vom BND mitgelesen wurden.
Ausgang offen
Wie das neue Verfahren nun ausgeht, ist dennoch offen. Denn inzwischen sind durch den NSA-Untersuchungsausschuss und Veröffentlichungen bei Wikileaks weitere Details ĂŒber die SchnĂŒffeltĂ€tigkeit des Bundesnachrichtendienstes bekannt geworden. So erfasst der Dienst wohl auch Millionen von Verbindungsdaten von Kontaktpersonen in einer Verbindungsdatenanalysesystem (VerAS) genannten Datenbank, der es nach EinschĂ€tzung von Experten an der erforderlichen Rechtsgrundlage fehlt und die Untersuchungsausschuss-Zeugen aus dem Dienst selbst als "bereits formell datenschutzrechtswidrig" [6] bezeichnet haben.
Diese neuen Erkenntnisse könnten auch zu einer Neubewertung der ZulĂ€ssigkeit dagegen gerichteter Klagen fĂŒhren. Sollten die Richter in einem Zwischenurteil [7] die die Klage fĂŒr zulĂ€ssig erklĂ€ren, mĂŒsste in einem weiteren Verfahrensschritt geklĂ€rt werden, ob sie auch begrĂŒndet ist; das heiĂt, ob die angegeriffenen ĂberwachungsmaĂnahmen im Falle der KlĂ€ger rechtswidrig sind. Die Entscheidung des Gerichts wird fĂŒr den heutigen Nachmittag erwartet, heise online berichtet aus Leipzig ĂŒber den Gang der Verhandlung und ihren Ausgang (tig [8])
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[1] http://bverwg.de/
[2] http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/home_node.html
[3] http://www.haerting.de/
[4] https://www.reporter-ohne-grenzen.de/
[5] https://www.heise.de/news/Klage-gegen-E-Mail-Ueberwachung-des-BND-abgewiesen-2211064.html
[6] https://www.heise.de/news/NSA-Ausschuss-BND-betreibt-gesetzeswidrig-Datenbanken-2414734.html
[7] http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__109.html
[8] mailto:tig@ct.de
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