CD-Hersteller soll Staatsbeihilfen illegal verwendet haben

Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren gegen einen Thüringer CD-Hersteller und dessen Vorgängerunternehmen eingeleitet. Der Vorwurf: illegale Verwendung von Staatsbeihilfen.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren gegen die CDA Compact Discs Albrechts GmbH sowie ihre Vorgängerunternehmen im thüringischen Ort Albrechts eingeleitet. Dabei geht es um die angeblich illegale Verwendung von staatlichen Beihilfen in Höhe von knapp einer halben Milliarde Mark.

Der erste der beschuldigten Vorgänger stellte zunächst ein Joint Venture zwischen dem ehemaligen DDR-Computerhersteller VEB Robotron und der westdeutschen Pilz Beteiligungs-KG (PBK) dar. Infolge der Abwicklung durch die Treuhandanstalt übernahm Pilz die Robotron-Anteile an dem Werk. Im Zusammenhang mit der CD-Produktion am thüringischen Standort flossen dann staatliche Beihilfen. Bis heute habe die Bundesregierung in diesem Zusammenhang keine klare und genaue Darstellung abgeliefert, monierte die EU-Kommission.

Bereitgestellt wurden die fraglichen Mittel von der Treuhand-Nachfolgeorganisation BvS sowie den Ländern Thüringen und Bayern. Alle Mittel der staatlich verbürgten Darlehen und Beihilfen aus Regionalregelungen wurden in einem so genannten Cash-Concentration-System in der Holding-Gesellschaft der Pilz-Gruppe zusammengefasst. Einzelheiten über die Mittel ließen sich nicht herausfinden. Daraus folgert die Kommission nun, dass der größte Teil der gewährten Beihilfen nicht wie erforderlich nur für die Errichtung und die Umstrukturierung des CD-Werks verwendet worden sei – vielmehr seien die Mittel auf illegale Weise umgelenkt worden.

Der so genannte Pilz-Konzern war in Deutschland, insbesondere in Bayern und Thüringen, aber auch im Ausland tätig. In den beiden deutschen Produktionsstätten stellte er zeitweise jährlich zusammen etwa 100 Millionen CDs her. Das Landgericht Landshut hat den Unternehmensleiter bereits wegen Betrugs, Untreue und anderer Rechtsbrüche in insgesamt 28 Fällen verurteilt und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren verhängt. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof am 1.9.1999 bestätigt (AZ: 1 StR 209199).

Der Pilz-Chef hatte von 1992 bis 1994 für Unternehmungen des Konzerns von deutschen Banken durch Täuschung Gelder erhalten, etwa zum Aufbau eines Werkes in Kranzberg (Bayern). Diese gab er vertragswidrig für private Zwecke aus – so verwendete er beispielsweise über 2,5 Millionen Mark für Umbaumaßnahmen an einem Schloss, das er privat nutzte. Später konnte er die Gelder nicht zurückzahlen. Unter anderem wies man ihm auch Betrug zum Nachteil der Treuhandanstalt Berlin sowie Untreue zum Nachteil eines ehemaligen Treuhandunternehmens aus Katzhütte nach.

Seitdem das Prüfverfahren eingeleitet wurde, haben sich die Bedenken der Kommission bestätigt. So stellte sie fest, dass wenigstens 261 Millionen Mark fehlverwendet worden sind. Die Kommission kritisiert insbesondere eine Beihilfe in Höhe von 166 Millionen Mark für die Umstrukturierung von CD-Albrechts sowie seiner Rechtsnachfolger LCA und CDA, da "die deutschen Behörden es unterlassen haben, einen Umstrukturierungsplan zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens vorzulegen." Die Beihilfen seien daher von den Empfängern beziehungsweise deren juristischen Nachfolgern zurückzufordern.

Damit Entscheidungen der Kommission in dieser Sache nicht von deutscher Seite unterlaufen werden können, wurde die Geltung der Kommissionsentscheidung für jedes Unternehmen festgelegt, das die Geschäfte des Rechtsverletzers durch Nutzung seiner Vermögenswerte beziehungsweise der Infrastruktur des ursprünglichen Unternehmens fortführt. (Christiane Schulzki-Haddouti) (psz)