CDU/CSU fordern besseren Schutz vor Spam

Die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist unzufrieden damit, dass die jüngste Spam-Welle mit rechtsradikalen Botschaften wohl wieder keine Sanktionen nach sich ziehen wird.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 283 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Martina Krogmann hat die jüngste, durch Sober-Varianten ausgelöste Spam-Welle zum Anlass genommen, nach dem Verbleib des von der Bundesregierung angekündigten Anti-Spam-Gesetzes zu fragen. "Wieder wird das Internet dazu missbraucht, massenhaft unerwünschte E- Mails -- dieses Mal mit rechtsradikalem Inhalt -- zu versenden. Und wieder wird diese Spam-Welle keine Sanktionen nach sich ziehen", schreibt die Bundestagsabgeordnete.

Vier Wochen nach der Anhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses habe die Koalition noch keinen neuen Entwurf für ein Anti-Spam-Gesetz vorgelegt. Die Expertenanhörung habe ergeben, dass der vorliegende Gesetzentwurf untauglich sei, um das Problem der Spam-Mails wirksam zu bekämpfen. "Wir brauchen schnellstens ein Anti-Spam-Gesetz. Doch Rot-Grün verharrt in Tatenlosigkeit", schimpft Krogmann.

Der Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Teledienstegesetzes sieht vor, die Verschleierung oder Verheimlichung des Absenders und des kommerziellen Charakters in den Kopf- und Betreffzeilen unerwünschter E-Mails als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu ahnden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) meint hingegen, die Einführung eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestandes werde nicht zu einer wirksameren Verfolgung von Spammern und zum besseren Schutz der Nutzer führen. Massenmails, bei denen die Angaben zur Absenderidentifikation oder zum Charakter der Nachricht vorsätzlich so gestaltet sind, dass sie den Empfänger über die wahre Identität des Absenders oder den Inhalt der Nachricht täuschen, sollten nach Ansicht der vzbv als Straftatbestand qualifiziert werden.

Seit Anfang Mai ist ein Sober-Wurm unterwegs, der sich als Benachrichtung zur WM-Ticket-Auslosung tarnt. Über das Pfingst-Wochenende folgten E-Mails mit Neonazi-Propaganda, die auf einer Variante des gleichen Wurms beruhen. CDU/CSU hatten laut Krogmann im März 2004 den Antrag gestellt, Spam effektiv zu bekämpfen und die Bundesregierung aufgefordert, Spam als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und insbesondere das Fälschen von Headern zu verbieten. Auch müssten neue kriminelle Betrugsformen wie das Phishing unter Strafe gestellt werden. Fraglich ist, ob sich Spammer, die sich ohnehin einer illegalen Methode für die Verbreitung ihrer zudem zweifelhaften Botschaften bedienen, durch ein rigides Antispam-Gesetz von ihrem Tun abhalten ließen.

Siehe zum Thema Spam-Bekämpfung:

  • Der Artikel "Ausgesiebt -- Wie Mail-Provider gegen Spam vorgehen" in c't 11/2005 (S. 188) hinterfragt die Methoden, die Provider im Kampf gegen unerwünschte E-Mails anwenden.

Zur Verbreitung rechtsradikaler Propaganda via E-Mails in Telepolis: (anw)