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CDU/CSU und SPD halten an heimlichen Online-Durchsuchungen fest

Stefan Krempl

Einem Antrag der Linksfraktion im Bundestag, die BKA-Befugnisse zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen, stehen Vertreter der früheren großen Koalition ablehnend gegenüber.

Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) [1] der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis [2] für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch [3] gemacht haben will, "ist auch weiterhin unverzichtbar", erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen. "Gerade beim internationalen Terrorismus beobachten wir zunehmend, dass sich Personen modernster Technologien bedienen, um nicht entdeckt zu werden", führte der Polizeidirektor weiter aus. Mit einer Online-Durchsuchung sei es etwa möglich, auf Daten vor einer Verschlüsselung zuzugreifen. Es wäre daher schlicht "unverantwortlich, dem BKA bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus diese Spezialbefugnis zu nehmen".

Der SPD-Innenpolitiker Frank Hofmann erklärte, es geb ihm zwar zu denken, dass die Polizei hierzulande noch keinen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme durchgeführt habe, diese Tatsache zeige für ihn aber lediglich, "dass sehr sparsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird". Das BKA sei "besonders sensibel", wenn es "um schwerwiegende Grundrechtseingriffe" gehe. Die Bedrohungslage in Deutschland sei "nach wie vor auf hohem Niveau". Die Sozialdemokraten hätten eine "rechtsstaatlich einwandfreie Regelung gegenüber der Union durchgesetzt", sodass es keinen Grund gebe, jetzt davon abzuweichen.

Skeptischer zeigte sich Jimmy Schulz vom aktuellen Koalitionspartner. Bei der Online-Durchsuchung bestünden "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken", da der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung "in unerträglicher Weise eingeschränkt" werde, stellte er die FDP-Sicht dar. Das Begehren der Linken habe daher durchaus die "Sympathie" der Liberalen. Man könne ihn aber trotzdem nicht unterstützen, da sich eine Mehrheit im Bundestag für den Bundestrojaner ausgesprochen habe. Wenn das auch von FDP-Politikern in dieser Sache angerufene [4] Bundesverfassungsgericht deutlich in eine andere Richtung weise, müssten aber Konsequenzen gezogen werden. Sicher sei die Vereinbarung im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, wonach die Befugnisse des BKA "sehr kritisch" beobachtet und evaluiert werden sollen. Zudem sei der Kernbereichsschutz zu verbessern.

"Von angeblichen Sicherheitslücken, die durch diese Maßnahme geschlossen werden sollten, ist schon längst keine Rede mehr", hielt Jan Korte von den Linkem dem entgegen. Trotzdem werde "stumpf an der Online-Durchsuchung festgehalten". Die Zustimmung zu dem Antrag böte stattdessen "eine gute Brücke, um endlich wieder auf den Pfad des Datenschutzes und der Sicherung von Bürger- und Grundrechten zurückzukommen". Die "massiven Eingriffsbefugnisse" staatlicher Institutionen in die Freiheitsrechte der Bürger müssten zurückgefahren werden. Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sicherte den Linken Unterstützung zu. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten sei "überflüssig" und richte "bürgerrechtlichen Flurschaden" an, da er nicht einmal an einen festen Tatverdacht geknüpft sei. Von der Behauptung, dass Deutschlands Sicherheit ohne dieses Instrument dem Terrorismus beinahe schutzlos ausgeliefert sei, könne angesichts der Statistik nicht mehr die Rede sein. (pmz [5])


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https://www.heise.de/-1036113

Links in diesem Artikel:
[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702423.pdf
[2] https://www.heise.de/news/Bundestag-winkt-geaendertes-BKA-Gesetz-durch-191087.html
[3] https://www.heise.de/news/BKA-nahm-bislang-keine-Online-Durchsuchung-vor-1006267.html
[4] https://www.heise.de/news/Verfassungsbeschwerde-gegen-BKA-Gesetz-vorgestellt-215251.html
[5] mailto:pmz@ct.de