CDU fordert Bundes-Internetbeauftragten

Ein Internet-Beauftragter bei der Bundesregierung solle für Koordination, Verwaltungsmodernisierung und Überprüfung von Gesetzen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer, möchte mehr informationstechnische Kompetenz und Koordination in der Bundesverwaltung und in den Ministerien. Das Internet werde unsere Gesellschaft nachhaltig verändern – deshalb fordert Böhmer die Bundesregierung auf, einen zentralen Internetbeauftragten einzusetzen, ähnlich dem Kulturbeauftragten der Bundesregierung. Und der hat in Person von Michael Naumann immerhin den Rang eines Staatsministers im Kanzleramt – ganz ohne Macht wäre also der Internetbeauftragte nach den Vorstellungen von Böhmer nicht.

Die CDU-Politikerin hat auch bereits recht konkrete Vorstellungen, was der Internetbeauftragte leisten soll. Drei Punkte erscheinen Böhmer relevant: Koordination, Verwaltungsmodernisierung und Überprüfung von Gesetzen. So sei der Bereich Medien- und Informationstechnologien verteilt auf das Innen-, Wirtschafts- und Forschungsressort, schreibt sie in ihrer Erklärung an die Bundesregierung. Eine solche Trennung ist ihrer Ansicht nach angesichts der zunehmenden Verschmelzung von Massen- und Individualkommunikation aber nicht haltbar – dem Internetbeauftragten würde also die Zusammenführung bislang getrennter Bereiche obliegen. Zudem sieht sie ihn als Schrittmacher für die Modernisierung der Verwaltung: "Der Internetbeauftragte könnte dafür Sorge tragen, dass die Bundesverwaltung neue Technologien und Arbeitsverfahren einführt." Dadurch ließe sich sowohl die Effizienz wie die Bürgerfreundlichkeit steigern.

Außerdem müsste der Internetbeauftragte "die Auswirkungen neuer Gesetze auf die Entwicklung der Internetkultur" abklopfen. Die etwas wolkige Formulierung präzisierte ein Sprecher der CDU-Abgeordneten: Bislang würden Gesetze vor allem auf ihre Kostenrelevanz hin überprüft. Steuergesetze beispielsweise könnten aber auch Investitionshemmnisse für die Entwicklung des Internet und des E-Commerce in Deutschland darstellen, erklärte er gegenüber c't. Ein anderes Beispiel sei das Rabattgesetz, bei dem eventuelle Veränderungen unter dem Aspekt ihrer Auswirkungen auf den E-Commerce hin untersucht werden müssten. (jk)