Cell Broadcast: Bundesregierung bringt TKG-Änderung auf den Weg​

Mit einer Änderung des TKG will der Bund nun schnell das Mobilfunkwarnsystem Cell Broadcast einführen. Dann sollen die technischen Details geklärt werden.

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Flutwarnung in Kalifornien: In zahlreichen Ländern wie den USA ist das Warnsystem schon im Einsatz.

(Bild: Simone Hogan/Shutterstock.com)

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch die bundesweite Einführung des Warnsystems Cell Broadcast auf den Weg gebracht. Den Bundestagsfraktionen der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat das Kabinett eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) empfohlen. "Mit der heute vorgelegten Änderung des TKG steht der notwendige rechtliche Rahmen für die Einführung von Cell Broadcast", erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Nach den katastophalen Überschwemmungen im Juli waren der Bund und die Behörden unter Druck geraten, weil die Warnsysteme nicht erwartungsgemäß funktioniert hatten. Nachdem die Bundesregierung das andernorts längst etablierte Cell Broadcast über Jahre zugunsten einer App-Lösung ignoriert hatte, entschied sich Bundesinnenminister Horst Seehofer Anfang August dann kurzfristig für eine Einführung von Cell Broadcast.

Cell Broadcast ist in allen aktuellen Mobilfunkstandards angelegt. Wie bei der bekannten SMS werden zur Nachrichtenübermittlung die Signalisierungskanäle des Mobilfunknetzes genutzt. Doch eine individuelle Adressierung ist nicht nötig. Warnmeldungen werden von der Antenne wie ein Rundfunksignal an alle in die Funkzelle eingebuchten Geräte geschickt und von diesen empfangen. Die Warnmeldungen können regional begrenzt ausgesendet werden und machen sich deutlich bemerkbar.

"Die Einführung von Cell Broadcast wird Sirenen, Apps und den Rundfunk ergänzen", sagte Seehofer. Künftig sollen über das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auch Cell-Broadcast-Warnungen ausgelöst werden können. Dafür müssen nun unter anderem die technischen Prozesse und Schnittstellen definiert werden.

"Wir erarbeiten jetzt zusammen mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Mobilfunknetzbetreibern die technischen Details", sagte Altmaier. Ziel ist die Änderung des TKG noch in der laufenden Legislaturperiode, damit die Technik bald in den Mobilfunknetzen implementiert werden kann. Netzbetreiber schätzen, dass das System etwa im Sommer 2022 einsatzbereit sein könnte, wenn der Gesetzgeber jetzt schnell handelt.

Laut dem 2018 verabschiedeten Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation müssen EU-Mitgliedsstaaten "bis zum 21. Juni 2022" sicherstellen, "dass die Anbieter von mobilen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten den Endnutzern öffentliche Warnungen übermitteln". Bisher war die Bundesregierung davon ausgegangen, dass die eigene Lösung mit MoWas und Apps wie Katwarn oder Nina diese Bedingungen erfüllt.

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(vbr)