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Chelsea Manning bleibt in Haft

Chelsea Manning

(Bild: dpa, Steven Senne/AP)

Eine Beschwerde von Chelsea Manning gegen ihre Beugehaft wurde abgelehnt. Die US-Justiz verlangt Aussagen zu Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Die frühere Wikileaks-Informantin Chelsea Manning muss zunächst weiter in Beugehaft bleiben. Ein Gericht in Richmond (Bundesstaat Virginia) verwarf am Montag [1] eine Beschwerde der früheren Militär-Geheimdienst-Mitarbeiterin. Zuerst hatte das Magazin Politico darüber berichtet.

Manning hatte im Jahr 2010 schwere Verfehlungen von US-Militärangehörigen, unter anderem in den Konfliktgebieten Irak und Afghanistan, über die Enthüllungsplattform Wikileaks öffentlich gemacht. Ein Video zeigte unter anderem, wie eine US-Hubschrauberbesatzung im Irak unschuldige, unbewaffnete Zivilisten tötete.

Im Rahmen eines Militärgerichtsverfahrens war Manning dann zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Nach sieben Jahren erließ der damalige Präsident Barack Obama den Großteil der Strafe. Am 8. März wurde Manning jedoch erneut inhaftiert [2]. US-Medien vermuten, dass sich die US-Justiz Angaben über den inzwischen wieder in britischer Haft sitzenden Wikileaks-Gründer Julian Assange erhofft. In den USA läuft ein lange Zeit geheim gehaltenes Verfahren gegen Assange [3], das nach dessen Festnahme bekannt gemacht wurde. (mho [4])


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https://www.heise.de/-4404398

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.politico.com/f/?id=0000016a-4509-d50f-a96a-ed5b99cc0001
[2] https://www.heise.de/news/Verfahren-gegen-Wikileaks-Whistleblowerin-Manning-muss-in-Beugehaft-4329974.html
[3] https://www.heise.de/news/US-Regierung-wirft-Assange-Hilfe-beim-Computereinbruch-vor-4397766.html
[4] mailto:mho@heise.de