Coronavirus: Impfpass-Apps bei Apple nur von anerkannten Stellen erlaubt

Impfpässe und Coronatestnachweise dürfen nur dann auf das iPhone, wenn sie von Gesundheitsbehörden anerkannt sind – oder gleich von einer Behörde stammen.

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(Bild: Elizaveta Galitckaia / Shutterstock.com)

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Die schärferen Regeln für Coronavirus-Apps gelten bei Apple nun auch für sogenannte "Gesundheitspass-Apps": Apps, die beispielsweise einen digitalen Impfpass aufs iPhone bringen oder einen digitalen Nachweis über das Ergebnis eines Coronatests beinhalten, müssen von Stellen stammen, die von "öffentlichen Gesundheitsbehörden anerkannt sind", wie Apple mitteilte.

Darunter würden zum Beispiel Hersteller von Test-Kits ebenso wie Labore oder auch Gesundheitsdienstleister fallen, führt der Konzern als Beispiele an. Impfpass-Apps, die direkt von Behörden, medizinischen Stellen oder anderen "anerkannten Institutionen" stammen, sind ebenfalls zulässig.

Mit dem Beginn der Covid-19-Impfungen habe man eine wachsende Zahl an Apps bemerkt, die basierend auf Impfstatus und Testergebnissen einen Gesundheitspass erstellen, um dem Nutzer Zutritt zu bestimmten Gebäuden oder Dienstleistungen zu verschaffen, erläuterte Apple gegenüber Entwicklern.

Der Schritt solle nun sicherstellen, dass solche sensiblen Daten "verantwortungsvoll gehandhabt werden" und ein zuverlässiges Funktionieren sichergestellt ist. In den USA gab es bereits erste Bemühungen von Health-Startups, einen Impfnachweis als Pass in Apples App Wallet zu speichern, die als Sammelort für Karten dient – von der Kredit- bis zur Eintrittskarte.

Derartige Regeln hatte Apple im vergangenen März bereits für Apps rund um Coronavirus und Covid-19 aufgestellt, sie dürfen nur von anerkannten Stellen stammen. Damit versuchte der iPhone-Hersteller zu Beginn offenbar, die Verbreitung von Falschinformationen zu verhindern sowie Trittbrettfahrer auszuschließen, die ihre Apps rund um diese Schlüsselwörter besser positionieren wollten.

Die Ablehnung von Coronavirus-Apps unabhängiger Entwickler hat Apple inzwischen allerdings in mindestens zwei Fällen Klagen und Wettbewerbsbeschwerden eingebracht: Ein App-Anbieter in den USA beklagte, Apple missbrauche damit sein App-Store-Monopol und verstoße gegen Wettbewerbsrecht. (lbe)