Coronavirus-Pandemie bringt Datenschützern Mehrarbeit

Auf vielfältige Weise haben den Bundesdatenschutzbeauftragen 2020 die Konsequenzen aus der Verbreitung des Coronavirus beschäftigt. Auch sonst hatte er zu tun.

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Der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit berichtet dem Präsidenten des Deutschen Bundestags über seine Tätigkeiten.

(Bild: bfdi.bund.de)

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Die Coronavirus-Pandemie hat sich 2020 auch verstärkt auf die Arbeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber ausgewirkt. Das geht aus seinem jüngsten Tätigkeitsbericht hervor, der nun vorliegt.

Beispielsweise war das Fachwissen des Datenschutzbeauftragten für die Arbeit an Sormas gefragt, einem System zur Erfassung der Fälle und Kontaktpersonen für die Gesundheitsämter. Eingeschritten ist 3049955 auch während der Änderungen am Infektionsschutzgesetz, da durch die Ausweitung der Gründe und des Umfangs von Meldepflichten für Erkrankungen und Krankheitserreger erheblich in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen worden sei. Die Coronavirus-Pandemie sei insgesamt Gegenstand von Vermittlungsverfahren und von Anträgen an den Datenschutzbeauftragten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewesen.

Doch auch ohne die Pandemie habe Kelber viel zu tun gehabt, schreibt er. Als Beispiele führt er das den Brexit, die Digitalisierung des Gesundheitswesens inklusive Patientendaten-Schutz-Gesetz, E-Rezept und elektronische Gesundheitskarte, das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und die Neuordnung der Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst auf. Dazu kommt die Unwirksamkeitserklärung des Privacy Shields durch den EuGH vom Juli 2020, die jüngst Kelbers Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern zu einem Warnschuss bewog.

In Zahlen ergab sich das Bild, dass Kelber 2020 insgesamt 10.024 Datenschutzverstöße gemeldet wurden, 2019 lag diese Zahl noch höher. Besonders viele Meldungen seien voriges Jahr von Finanzämtern, Jobcentern und Telekommunikationsunternehmen eingegangen. Den Bundesdatenschutzbeauftragten erreichten im vergangenen Jahr 7878 Beschwerden und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Neben 4897 allgemeinen Anfragen habe seine Behörde 7212 telefonische Beratungen durchgeführt. Trotz Einschränkungen durch die Pandemie wurde 88 Kontrollen und Beratungen vor Ort durchgeführt.

(anw)