Cyanogen-Smartphone: Indisches Gericht hebt Verkaufsverbot für OnePlus auf

Im Streit um exklusive Vertriebsrechte des Android-Mods in Indien darf der chinesische Hersteller OnePlus seine Smartphones nun doch wieder verkaufen. Die Geräte der Konkurrenz spielen in einer anderen Liga, entschied ein Gericht.

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Cyanogen-Smartphone: Indisches Gericht hebt Verkaufsverbot für OnePlus auf
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Ein indisches Gericht hat am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung aufgehoben, die dem chinesischen Hersteller OnePlus den Import und Verkauf seines Smartphones OnePlus One mit dem Android-Mod Cyanogen in Indien untersagt hatte. Die Verfügung hatte der indische Hersteller Micromax erwirkt, der in der vergangenen Woche ebenfalls ein Smartphone mit Cyanogen auf den Markt gebracht hat und der Exklusivität für das Betriebssystem beansprucht.

Der High Court in New Delhi hob die Verfügung laut indischen Medienberichten am Donnerstag auf, weil die fraglichen Smartphones verschiedene Marktsegmente bedienten und eine Einstweilige Verfügung deshalb nicht notwendig sei. Während das Micromax Yureka ein Einsteigergerät sei, handele es sich bei dem OnePlus One um ein Oberklassesmartphone. Der Streitfall müsse neu verhandelt und entschieden werden, entschied das Gericht und setzte einen Verhandlungstermin für den 7. Januar an. Bis dahin sollen beide Kontrahenten ihre Argumente vorbringen.

Als Wachstumsmarkt für Smartphones wird Indien zunehmend Schauplatz von rechtlichen Auseinandersetzungen in der Branche. Zuletzt hatte der chinesische Hersteller Xiaomi, der in China die Nummer Eins ist und inzwischen auch zur Weltspitze gehört, in Indien einen Dämpfer bekommen. Ausrüster Ericsson wirft Xiaomi und anderen Herstellern vor, keine Lizenzen für die Nutzung patentgeschützter Standardtechniken erworben zu haben und darüber bisher auch nicht verhandeln zu wollen.

Der High Court in New Delhi hatte daraufhin per Einstweiliger Verfügung den Vertrieb einiger Xiaomi-Smartphones in Indien untersagt. Inzwischen hat das Gericht das Verbot aber für bestimmte Modelle wieder aufgehoben, nachdem Xiaomi erklärt hatte, wegen der darin verbauten Qualcomm-Chipsätze seien die strittigen Patentrechte bereits von Qualcomm abgegolten worden. Bis zum nächsten Termin im Februar muss Xiaomi nun Nachweise über den Einkauf der Qualcomm-Chipsätze bringen sowie eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

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(vbr)