Cyberbunker-Prozess: Haftbefehl gegen einen Angeklagten außer Vollzug
Im Prozess um Cybercrime-Machenschaften in einem unterirdischen Bunker an der Mosel ist einer der Angeklagten frei gekommen.
Nach 22 Monaten Untersuchungshaft darf ein Angeklagter des Cybercrime-Prozesses diese nach einem Teilgeständnis wieder verlassen. Der Angeklagte räumte ein, seine Augen vor den kriminellen Portalen, die im Bunker gehostet waren, verschlossen zu haben, berichtet der Trierische Volksfreund. Der Haftbefehl gegen ihn sei am vergangenen Montag außer Vollzug gesetzt worden, sagte der Sprecher des Landgerichts Trier am Freitag.
Zu Beginn des großen Cybercrime-Prozesses im Oktober 2020 hatte einer der mutmaßlichen Hauptorganisatoren ausgesagt. Laut Anklage war der Niederländer in der Anlage in Traben-Trarbach als eine "Art Manager" aktiv. In dem Bunker an der Mosel sollen über Hunderte Server kriminelle Geschäfte im Darknet gelaufen sein. Zeitweise soll auch der illegale Marktplatz DarkMarket dort gehostet worden sein.
Doch nicht "kugelsicher"
Der sogenannte Bulletproof-Hoster verbot seinen Kunden auf ihrer Webseite nur Kinderpornografie oder terroristische Inhalte. "Alles andere ist in Ordnung", stand in der Stay Online Policy des Hosters.
Die Staatsanwaltschaft wirft den insgesamt acht Angeklagten Beihilfe zu rund 250.000 Straftaten vor, darunter millionenschwere Drogendeals, Datenhehlerei, Computerangriffe sowie Falschgeld- und Waffengeschäfte. Sie sollen die illegalen Webseiten gehostet und so Beihilfe zu den von ihren Kunden begangenen Straftaten geleistet haben. Hunderte Polizisten hatten den "Cyberbunker" im Herbst 2019 ausgehoben.
Der Prozess ist derzeit in der Sommerpause und geht Ende August weiter. Wann die Beweisaufnahme geschlossen werden könnte, ist laut Gericht unklar. Terminiert ist das Verfahren bis Ende 2021.
(ako)