Cybercrime-Abkommen geht in die letzte Runde

Das Europäische Komitee zur Verbrechensproblematik hat den umstrittenen Entwurf für eine Konvention gegen Cybercrime in seiner endgültigen Form angenommen.

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Von
  • Florian Rötzer

Das "Europäische Komitee zur Verbrechensproblematik" (CDPC) des Europarats hat den umstrittenen Entwurf für eine Konvention gegen Internetverbrechen in seiner endgültigen Form angenommen. Mit dem Segen des Lenkungsausschusses, der die Gestaltung des ersten internationalen Vertrags zur Bekämpfung der Computer- und Netzkriminalität selbst vor vier Jahren angeregt und ein "Expertenkomitee Verbrechen im Cyberspace" (PC-CY) mit seiner Ausarbeitung beauftragt hatte, muss das umfassende und fast 30 Mal überarbeitete Vertragswerk nun im Frühherbst nur noch das Ministerkomitee des Staatenbundes passieren.

Da das von Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten besetzte CDPC eng mit der Ministerrunde zusammenarbeitet, stehen dem Konstrukt jetzt vermutlich kaum noch Hindernisse im Wege. Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und stellt Verstöße gegen das Urheberrecht, den Austausch von Kinderpornografie sowie die sogenannte Hackerkriminalität unter das Strafgesetz. Im letzten Moment haben sich die Regierungsrepräsentanten des CDPC zudem noch während ihrer jüngsten Verhandlungsrunde darauf geeinigt, auch die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Äußerungen in den breiten Straftatenkatalog aufzunehmen (Soll illegales Hosting ein Verbrechen werden?).

Dazu haben die Komitee-Mitglieder ein Zusatzprotokoll erstellt, das Ende des Monats zusammen mit der definitiven Abschlussversion des Abkommens veröffentlicht werden soll. Einzelne Delegationen – allen voran die der Vereinigten Staaten, die wie Kanada, Japan und Südafrika mit dem Europarat locker assoziiert und seit längerem an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt sind – hatten bis zum Schluss Widerspruch gegen eine derartige "Beschneidung der Meinungsfreiheit" eingelegt.

Bei Datenschützern, Bürgerrechtsorganisationen, Wirtschaftsverbänden sowie Parlamentariern ist die Konvention insgesamt höchst umstritten. Kritik hat vor allem die weite Reihe an Vorkehrungen zur Ermächtigung der Strafverfolger ausgelöst, mit denen die den Vertrag unterzeichnenden Länder das Abhören von Netzkommunikation in Echtzeit, die Vorratsspeicherung der mitgeschnittenen Verbindungsdaten sowie die Beschlagnahmung von Computern verdächtiger Nutzer ermöglichen sollen (Fette Bugs im Cybercrime-Abkommen). Am 5. Juli findet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestags eine Anhörung zum Cybercrime-Abkommen statt. (Stefan Krempl)

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