DIHT fordert einheitliches europäisches E-Commerce-Recht

Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) hat jetzt ein Positionspapier herausgegeben, in dem eine Harmonisierung europäischen Rechts zwecks Förderung des E-Commerce gefordert wird.

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Von
  • Axel Vahldiek

Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) hat jetzt ein Positionspapier herausgegeben, in dem eine Harmonisierung europäischen Rechts zwecks Förderung des E-Commerce gefordert wird. Nur bei einer Beseitigung der zurzeit noch bestehenden rechtlichen Hindernisse für die Erbringung von Diensten im Internet könne die einzigartige Chance zur Förderung des Wirtschaftswachstums genutzt werden, welche E-Commerce biete. Als Grundproblem wird in dem Papier die Tatsache aufgefasst, dass bestehende nationale Regelungen für die Anwendung bei E-Commerce ungeeignet sind, weil das Terretorium des Internets die ganze Welt ist. Zwar seien einige der Probleme durch europäische Harmonisierungsmaßnahmen bereits gelöst worden, in vielen Bereichen würden aber ausreichende Regelungen noch fehlen.

Gefordert wird deswegen ein einheitliches europäisches Wettbewerbsrecht. Damit will der DIHT verhindern, dass zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten ein Wettbewerb um das niedrigste Schutzniveau ausbricht, um den jeweiligen inländischen Unternehmen möglichst günstige Wettbewerbsbedingungen zu bieten. Andere Forderungen betreffen das Urheberrecht, das ebenfalls vereinheitlicht werden soll.

Beim Steuerrecht wird die Unterscheidung zwischen Online- und Offline-Umsätzen gefordert. Offline-Umsätze sollen jene sein, bei denen das Internet lediglich als Medium zur Geschäftsabwicklung dient, die Ware aber nicht über das Internet ausgeliefert wird. Diese Offline-Umsätze sollen wie bisher versteuert werden. Wenn Waren aber direkt über das Internet ausgeliefert werden (Online-Umsätze) so sollen Anbieter und Empfänger die anfallenden Steuern in ihrem jeweiligen Land entrichten. Sitzt der Dienstleister allerdings nicht in der EU, muss hier aber Steuern entrichten, so darf er sich das EU-Land aussuchen, in dem er Steuern bezahlt – eine Forderung, die auf den ersten Blick im Widerspruch zu dem Wunsch steht, den oben erwähnten Wettbewerb zwischen den Staaten zu verhindern. Dahinter steckt laut dem DIHT-Steuerexperten Matthias Winter die Überlegung, dass so die Drittstaatler wenigstens in einem Land Steuern zahlen. Bisher zahlen sie in der EU gar keine Steuern. Ohne dieses Entgegenkommen der freien Wahl müssten die Drittstaatler in jedem EU-Land, in dem sie Handel treiben, Steuern entrichten, und dies sei nicht zumutbar, meinte Winter gegenüber der c't. Er sieht aber auch die Gefahr, dass Firmen, die in Ländern mit hohen Steuern sitzen, gegen eine solche Reglung Beschwerde einlegen würden.

Desweiteren wird vom DIHT gefordert, dass die EU-Staaten die digitale Signatur verstärkt einsetzen, um deren breite Akzeptanz zu fördern. Als Ziel wird die Gleichstellung mit der handschriftlichen Unterschrift angesehen. Außerdem will der DIHT eine schnelle und umfassende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, damit die EU-Datenschutzrichlinie von 1995 endlich umgesetzt wird. Vor allem eine Anpassung an die neuen technischen Entwicklungen sei dringend erforderlich. Wichtig sei vor allem ein gleichartiges Datenschutzniveau in der EU.

Die vom DIHT aufgestellten Forderungen haben einen kleinen Schönheitsfehler: Sie betreffen nur Europa, obwohl die eigentliche Problematik ja darin besteht, dass das Internet eine weltweite Handelszone darstellt. Nach Aussage von Ina Maria Pernice vom DIHT, verantwortliche Redakteurin des Papiers, soll mit diesen Forderungen erst einmal ein Anfang gemacht werden, zumal auf europäischer Ebene ja schon Anfänge eine Vereinheitlichung existieren würden. Eine Harmonisierung des Wettbewerbs-, Steuer und Urheberrechts sei zwar auch weltweit gewünscht, derzeit gebe es aber noch keine konkreten Überlegungen zu diesem Thema.

Vor kurzem hatte sich auch die US-Anwaltsorganisation American Bar Association Gedanken zu der Problematik gemacht. Sie forderte die Errichtung von Cybergrenzen. (axv)