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Digitale-Dienste-Gesetz: Bundesregierung beschließt DSA-Umsetzung

Falk Steiner

(Bild: Chokniti Khongchum/Shutterstock.com)

Mit dem Digitalen-Dienste-Gesetz ist die Bundesregierung spÀt dran. Lange wurde an den ZustÀndigkeiten geknobelt.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf fĂŒr das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) auf den weiteren Gesetzgebungsweg gebracht. Nach monatelanger Verzögerung haben sich die deutschen Ministerien geeinigt, wie die ZustĂ€ndigkeiten in Deutschland fĂŒr die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) verteilt werden sollen.

WĂ€hrend die besonders großen Anbieter bereits heute die DSA-Regeln umsetzen mĂŒssen und dabei der Aufsicht der EU-Kommission unterstehen, ist fĂŒr die kleineren Anbieter eine Durchsetzung auf nationaler Ebene vorgesehen. Das dafĂŒr vorgesehene DDG hĂ€tte eigentlich spĂ€testens im vergangenen Sommer durchs Kabinett gehen sollen, damit Deutschland rechtzeitig zum Inkrafttreten des DSA bereit gewesen wĂ€re.

Bis zuletzt wurde um die ZustĂ€ndigkeiten gerungen. Der Koordinator fĂŒr Digitale Dienste (KDD) wird erwartungsgemĂ€ĂŸ eine neue Stelle bei der Bundesnetzagentur. Sie muss laut EU-Anforderung weitgehend unabhĂ€ngig von politischem Einfluss gestellt sein.

Allerdings ist der KDD nicht fĂŒr alle Bereiche zustĂ€ndig: In Paragraf 12 DDG haben sich die Ministerien darauf geeinigt, dass die Bundeszentrale fĂŒr Kinder- und Jugendmedienschutz fĂŒr den Schutz MinderjĂ€hriger zustĂ€ndig sein soll - sofern es sich dabei nicht um Jugendmedienschutz handelt. Dann wiederum greift die Kompetenz der LĂ€nder - und dann die ZustĂ€ndigkeit der dortigen Behörden. Auch diese mĂŒssen wiederum ihrerseits den Kriterien des DSA an fachliche UnabhĂ€ngigkeit von Regierungen genĂŒgen.

Kein Problem stellt das fĂŒr die ebenfalls im DSA vorhandenen Datenschutzvorschriften dar: Die soll der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchsetzen – und der ist bereits per DSGVO unabhĂ€ngig gestellt. Das Bundeskriminalamt wiederum soll als zentrale Ansprechstelle fĂŒr alle strafrechtlich relevanten VorgĂ€nge dienen.

Die Behörden könnten also noch eine Weile damit beschĂ€ftigt sein, ihre ZustĂ€ndigkeiten und Aufstellung zu klĂ€ren. "Daran wird sich das DDG messen lassen mĂŒssen: Funktioniert die behördliche Zusammenarbeit so gut, dass Plattformnutzende mit dem DSA besser gestellt sein als ohne?", fragt Julian Jaursch, der bei der Stiftung Neue Verantwortung zum Digital Services Act arbeitet. Er warnt davor, den Aufwand zu unterschĂ€tzen, der sich mit dem DSA fĂŒr die zustĂ€ndigen Behörden jetzt ergebe. Allein das Bundeskriminalamt, das nur fĂŒr einen Ausschnitt zustĂ€ndig ist, rechnet durch den DSA mit einem Mehraufwand von jĂ€hrlich 44 Millionen Euro.

Die Bundesregierung hofft laut ihrem Sprecher Steffen Hebestreit, dass das DDG zum 1. April in Kraft treten könne. Allerdings liege das weitere Verfahren nun bei Bundestag und Bundesrat. Sollte das Gesetz diese nicht schnell passieren, droht ein weiteres Problem: Die Durchsetzung auch gegenĂŒber den grĂ¶ĂŸten Plattformen könnte davon mitbetroffen werden - denn dafĂŒr braucht es Vertreter aller Mitgliedstaaten im DSA-Ausschuss. Ohne ein funktionsfĂ€higes "Board" könnten weder Anordnungen noch Strafen ausgesprochen werden.

Die Vorsitzende des Ausschusses fĂŒr Digitales, die GrĂŒnen-Politikerin Tabea RĂ¶ĂŸner, verspricht: "Wir werden uns umgehend im neuen Jahr mit dem Gesetz im Parlament befassen." Dazu soll es unter anderem eine Expertenanhörung im Digitalausschuss geben. "Die Verabschiedung ist ĂŒberfĂ€llig", sagt Bitkom-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Bernhard Rohleder. Die Wirtschaft brauche hier Klarheit.

Allerdings dĂŒrfe das nicht zulasten der Schlagkraft der DSA-Anwendung gehen, fordert Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Sie kritisiert es als nicht nachvollziehbar, dass fĂŒr einen Teil der Vorschriften die Landesmedienanstalten zustĂ€ndig sein sollen. "Dadurch wird die Durchsetzung des ohnehin komplexen Digital Services Act unnötig auf mehrere Behörden verteilt und so verkompliziert."

Komplett kontrĂ€r sehen das die Medienanstalten: "Die Medienanstalten haben in den vergangenen Monaten mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie es sind, die die grenzĂŒberschreitende Rechtsdurchsetzung im Netz schon heute vorantreiben", sagt Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen.

Unklar bleibt hingegen weiterhin, was mit den Mitarbeitern des Bundesamtes fĂŒr Justiz wird, die bislang fĂŒr das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) tĂ€tig waren. Hier steht laut einer Sprecherin des Bundesjustizministeriums eine Einigung weiterhin aus. Das NetzDG wird durch das höherrangige Europarecht verdrĂ€ngt - bei den sehr großen Anbietern ist das bereits heute der Fall.

Bei Telegram etwa liegt der Fall anders: Der Anbieter unterfĂ€llt nach Sichtweise der deutschen Behörden dem NetzDG, ist aber bislang nicht von der EU-Kommission als besonders große Plattform mit ĂŒber 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU eingestuft worden. Trotzdem mĂŒsste sich Telegram ab dem 17. Februar 2024 an die Regeln halten, so wie alle anderen Anbieter auch, die unter die DSA-Regelungen fallen.

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(anw [2])


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