DVD-Prozess: Auswirkungen auf Redefreiheit

Richter Lewis Kaplan hat die Streitparteien im DVD-Prozess dazu aufgefordert, bis zum 8.August schriftliche Unterlagen über die Auswirkungen des Falles auf die Redefreiheit einzureichen.

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Von
  • Arne Mertins

Richter Lewis Kaplan hat die Streitparteien im DVD-Prozess dazu aufgefordert, bis zum 8.August schriftliche Unterlagen über die Auswirkungen des Falles auf die Redefreiheit einzureichen. Die Motion Picture Association of America (MPAA) hatte den Herausgeber des Magazins "2600: The Hacker Quarterly", Eric Corley alias Emmanuel Goldstein, wegen der Verbreitung des Programms DeCSS verklagt. Die MPAA behauptete, DeCSS würde dem Raupkopieren von auf DVD verbreiteten Filmen Tür und Tor öffnen. Der Angeklagte und die ihn unterstützende Electronic Frontier Foundation hatten jedoch dagegengehalten, dass es bei DeCSS nie um Piraterie gegangen sei.

Gestern, Dienstag, sagte unter anderem der Computerwissenschaftler David Touretzky von der Carnegie Mellon University in Pittsburgh vor Gericht aus. Er appellierte an den Richter, zugunsten Corleys zu entscheiden, da sonst ernsthafte Konsequenzen für die Zukunft der Computerwissenschaften zu befürchten seien. Für ihn sei Code eine Ausdrucksform, sagte der Computerwissenschaftler.

Der Richter schien von Touretzkys Aussagen beeindruckt zu sein und forderte die Parteien auf, bis zum 8.August schriftliche Unterlagen darüber einzureichen, welche Rolle ihrer Meinung nach das "First Amendment", der Paragraph in der amerikanischen Verfassung, der den Schutz der Redefreit garantiert, in Bezug auf den Fall spielt. Nach dem Eingang der Papiere ist eine Entscheidung des Einzelrichters innerhalb weniger Tage zu erwarten.

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