Datenklau am Flughafen

Bürgerrechtler kritisieren Sicherheitspersonal und unklare Rechtslage.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Thomas Pany

Es sind bislang nur Einzelfälle, insgesamt nicht mehr als 24, die den Anlass für eine Klage von zwei amerikanischen Bürgerrechtsorganisationen geben. Der Grund der Klage ist allerdings alles Andere als harmlos: Es geht um die Beschlagnahme und die Durchsuchung von Notebooks, Handhelds, MP3-Playern und Mobiltelefonen an amerikanischen Flughäfen.

Wie die Washington Post von heute berichtet, beklagen sich Geschäftsreisende darüber, dass sie vom Flughafen-Sicherheitspersonal dazu gezwungen wurden, ihre Geräte abzugeben und verschiedentlich sogar, entsprechende Passwörter einzugeben, damit die Sicherheitskräfte, sogenannte "Border Agents", überprüfen konnten, welche Webseiten angeschaut und welche Dokumente gespeichert wurden. Nun wollen die beiden Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation und Asian Law Caucus eine Klage anstrengen, um von der Regierung zu erfahren, nach welchen Rechtsgrundlagen die Beschlagnahme und Untersuchung der Geräte einschließlich der Kopien der Inhalte durchgeführt werden.

Nach Angaben der Zeitung liegen die Gründe meist im Dunkeln, die Maßnahmen sind zum Teil aber drakonisch. So wird vom Fall einer Managerin berichtet, die ihren Laptop auch ein Jahr nach Beschlagnahme noch nicht zurückerhalten hat – ohne jegliche Erklärung. Da jene Reisende, deren Geräte überprüft wurden, aus Ländern des Nahen Ostens oder Asien einreisten oder stammten, vermuten manche, dass die Kontrollen von bestimmten Vorurteilen geleitet würden. Doch gehen die Befürchtungen mancher Geschäftsreisender bzw. deren Vertretungen darüber hinaus: Die Maßnahmen der Grenzschützer, die den Schutz der Privatsphäre sowie von Firmengeheimnissen ignorieren, könnten jeden treffen, der die Grenze mit einem Notebook oder anderen Geräte überquere, so warnen Experten. Manche Firmen sollen bereits dazu geraten haben, nur mehr solche Notebooks auf Flugreisen mitzunehmen, die keine heiklen Daten mehr enthalten ("blank laptops").

Genährt wird die Befürchtung durch die grundsätzliche Position, welche die amerikanische Regierung in einem Streitfall einnahm, in dem es um Kinderpornographie geht:

"Es sollte keine Rolle spielen (...), ob Dokumente und Bilder in Papierform in einem Aktenkoffer aufbewahrt oder digital in einem Computer gespeichert werden. Die Befugnis des Zolls, Ersteres zu untersuchen sollte gleichermaßen auch für Letzteres gelten."

Für die Anwälte der Bürgerrechtsorganisation Asian Law liegt der Fall nicht so klar. Für sie überschreitet die Regierung hier ihre traditionelle Befugnisse, die zur Fahndung nach Schmuggelware gehören; es würden Durchsuchungen durchgeführt, für die man innerhalb des Landes eine richterliche Anordnung benötige. (Thomas Pany) / (pem)