Datenschützer: Google erfüllt Ultimatum nur teilweise

Wie der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz mitteilte, hat Google zwar fristgerecht die geforderten organisatorischen und technischen Informationen geliefert, aber noch keine Festplatte mit Beispielen für die erfassten Daten vorgelegt.

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Vor einer Woche hat der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Google ein Ultimatum gestellt, bis zum gestrigen Mittwoch (26. Mai) Details zu den Daten aus Funknetzen mitzuteilen, die Street-View-Autos auf ihren Kamerafahrten nebenbei gesammelt und gespeichert haben. Nachdruck verlieh dem Ultimatum die Androhung eines Bußgeldes von bis zu 300.000 Euro, das das Bundesdatenschutzgesetz vorsieht, falls eine Firma vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet.

Heute gab Caspars Behörde in einer Pressemitteilung bekannt, dass man das Ultimatum für "nur teilweise erfüllt" ansieht. Zwar habe der Konzern kurz vor Ablauf der Frist zur Beantwortung der Fragen zum WLAN-Scanning die geforderten organisatorischen und technischen Informationen schriftlich übermittelt. Allerdings stünde aktuell die zum Scannen der WLAN benutzte Software nicht zur Prüfung bereit, weshalb man mit Google verhandle, wie das kurzfristig nachgeholt werden könne. Darüber hinaus habe Google noch keine Einsicht in die Daten einer originalen Festplatte aus einem der Street-View-Autos gewährt.

Laut Aussage des Datenschützers begründet Google dies mit rechtlichen Bedenken, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich unter den WLAN-Aufzeichnungen Daten befinden, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen – und die Weitergabe derartiger Nachrichten an Dritte stehe ausdrücklich unter Strafe. "Inhaltlich teile ich die Auffassung von Google nicht", teilt Johannes Caspar mit. Die gesetzlich eingeräumte Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörden nach dem Bundesdatenschutzgesetz umfasse auch Inhalte des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft habe ihm bestätigt, dass sie eine Übergabe nicht als strafbares Verhalten bewerten würde.

Immerhin sorgen die von Google fristgerecht mitgeteilten Details für etwas mehr Klarheit: So sieht die hamburgische Datenschutzbehörde inzwischen den US-amerikanischen Google-Konzern als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle an und nicht mehr Google Deutschland. Letzterer stelle zwar die Fahrzeuge zur Verfügung, der Rest – Hard- und Software, Koordination der Fahrer und Planung der Routen – werde von den USA aus gesteuert.

Für die WLAN-Scans kam offenbar die bei Wardrivern beliebte kostenlose Software Kismet zum Einsatz, um Nutzdaten aller Funknetze aufzufangen. Anschließend verwarf ein von Google selbst entwickeltes Programm die Inhalte verschlüsselter WLAN und speicherte den Rest auf Platte.

Wie der Datenschützer hervorhebt, sei dieses Verfahren auch unabhängig von der Erfassung von Nutzdaten datenschutzrechtlich zweifelhaft. Denn für den Zweck der Ortsbestimmung mit WLAN-fähigen Mobilgeräten brauche man nur die MAC-Adresse. Google bleibe die Antwort schuldig, wozu die anderen Daten benötigt würden, etwa Netzwerkname (SSID), Signalstärke, Verschlüsselungsmethode, Übertragungsprotokoll und Funkkanal.

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(pek)