Datenschützer fordert Neuregelung der Telefonüberwachung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert, dass der Katalog der Straftaten, bei denen Telefonüberwachungen erlaubt sind, überprüft wird.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht die Tendenz, das Abhören von Telefonen werde zur Standard-Ermittlungsmethode. Deshalb fordert er eine gesetzliche Neuregelung, berichtet die Berliner Zeitung. Der Katalog der Straftaten, bei denen eine Telefonüberwachung erlaubt ist, solle überprüft werden.

Im Jahr 2003 seien 24.441 Telefonüberwachungen angeordnet worden. Damit ist die Zahl gegenüber 1995 um 400 Prozent gestiegen. Schaar sprach sich zudem dafür aus, die richterliche Kontrolle zu stärken. Der Richter solle nicht wie bisher nur die Anordnung erteilen, sondern auch den Verlauf der Telefonüberwachung kontrollieren. Der Datenschutzbeauftragte hofft, dass dadurch das Abhören von Telefonen erheblich verringert wird. Auch müsse die Benachrichtigung der Abgehörten verbessert werden. Schaar verwies dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff, das Verbesserungen gefordert hatte.

Schaar kritisierte auch Pläne Bayerns, die präventive Telefonüberwachung einzuführen. "Ich sehe darin eine gefährliche Tendenz, vermeintliche Überwachungslücken zu suchen und diese zu schließen", meinte Schaar. Er bezweifelte, dass die Ausweitung erforderlich ist. "Schon jetzt kann die Polizei Telefone anzapfen, wenn schwere Straftaten geplant werden", betonte er. (anw)